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Wartung
Vor allen Wartungs-, Reparatur- und Rüstarbeiten muss der Hauptschalter ausgeschaltet und
gegen Wiedereinschalten gesichert werden.
Die angegebenen Wartungsintervalle beziehen sich auf werkstattüblichen Einsatz. Wird die
Hebebühne häufiger eingesetzt, sind die Intervalle entsprechend zu verkürzen.
Zum Abschmieren folgendes Schmierfett verwenden:
• Kuwait Petroleum / Q8 Rembrandt Moly 36 20305 (400 g-Kartusche)
Umweltgefährdende Stoffe müssen ordnungsgemäß entsorgt werden.
4.1
Jährliche Überprüfung
Das empfohlene Intervall für die Wartung durch einen Kundendienst beträgt zwölf Monate.
In Deutschland ist nach BGR 500 / BGG 945 eine jährliche Überprüfung durch einen Sach-
kundigen vorgeschrieben, die mit der jährlichen Wartung durch einen Kundendienst verbunden
werden kann.
Die Überprüfung erstmalig bei der Inbetriebnahme vornehmen und dann in Abständen von
längstens einem Jahr wiederholen. Umfang und Ergebnis sind im Prüfbuch zu vermerken.
4.2
Instandhaltung durch den Betreiber
4.2.1
Hydrauliköl nachfüllen
• Regelmäßig den Hydraulikölstand überprüfen. Der Ölstand muss
zwischen max- und min-Marke liegen.
• Zur Überprüfung des Ölstands die Hebebühne vollständig
absenken.
• Fehlendes Hydrauliköl über den Öleinfüllstutzen nachfüllen. Der
Tank hat ein Fassungsvermögen von ca. 9 l.
• Gleichzeitig eine Sichtkontrolle aller Hydraulikleitungen auf
Dichtheit durchführen.
BA363301-de