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Instandhaltung
Vor allen Wartungs-, Reparatur- und Rüstarbeiten muss der Hauptschalter ausgeschaltet
und gegen Wiedereinschalten gesichert werden.
5.1
Jährliche Überprüfung
Das empfohlene Wartungsintervall der Hebebühne durch einen Kundendienst beträgt ein Jahr.
In Deutschland ist nach BGR 500 / BGG 945 eine jährliche Überprüfung durch einen
Sachkundigen vorgeschrieben, die mit dem jährlichen Wartungsintervall durch einen
Kundendienst verbunden werden kann.
Die Überprüfung ist erstmalig bei der Inbetriebnahme der Hebebühne vorzunehmen und dann
in Abständen von längstens einem Jahr. Umfang und Ergebnis der Überprüfung sind im Prüf-
buch der Hebebühne zu vermerken.
5.2
Wartung durch den Betreiber
Um einen störungsfreien Betrieb und eine lange Lebensdauer der Hebebühne zu gewähr-
leisten, ist diese in regelmäßigen Abständen zu warten.
5.2.1
Getriebeölstand
Getriebe mit Schauglas
Der Ölstand im Schneckengetriebe des
Antriebs muss in regelmäßigen Abständen
kontrolliert werden.
Durch das Schauglas (1) am Schnecken-
getriebe kann der Ölstand überprüft
werden.
Über die Öleinfüllöffnung (2) kann
fehlendes Getriebeöl nachgefüllt werden.
Ölsorte:
Siehe Typenschild (3) des Getriebeher-
stellers.
Der Punkt in der Mitte des Schauglases gibt den richtigen Füllstand an.
D1 4908BA1--D05
Instandhaltung
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