Bedienung
4.9
Sicherung gegen unbefugte Benutzung
Befindet sich der Hauptschalter in Stellung "0",
lässt sich der Schalter, durch Drücken des
gelben Schiebers und Einhängen eines Vor-
hängeschlosses, absperren.
Die Hebebühne ist so gegen unbefugte
Benutzung gesichert.
4.10
NOT-AB
Der NOT-AB darf nur von Personen durchgeführt werden, die in der Bedienung der Hebe-
bühne eingewiesen sind.
Die Hebebühne darf erst wieder in Betrieb genommen werden, wenn der Fehler beseitigt
ist.
Lässt sich die Hebebühne wegen Defekt oder Stromausfall nicht mehr absenken, so besteht die
Möglichkeit dies mit ihrer NOT-AB-Einrichtung zu tun.
Voraussetzung für die Durchführung eines NOT-AB ist, dass die Fangvorrichtung nicht in Aktion
getreten ist.
Die für einen NOT-AB wichtigen Einrichtungen an einer
Hubsäule sind:
1
NOT-AB-Hebel am Bremsmotor.
2
Fangvorrichtung
Die Fangvorrichtung befindet sich zwischen Hub-
säule und Hubschlitten.
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D1 4908BA1--D05