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Instandhaltung; Jährliche Überprüfung; Instandhaltungsplan - MAHA ECON III 3.0 Originalbetriebsanleitung

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Instandhaltung

Lebens- oder Verletzungsgefahr durch Stromschlag!
Vor allen Instandhaltungsarbeiten muss der Hauptschalter ausgeschaltet und gegen
Wiedereinschalten gesichert werden.
6.1
Jährliche Überprüfung
• Das vom Hersteller vorgeschriebene Wartungsintervall beträgt 12 (zwölf) Monate.
Dieses Wartungsintervall bezieht sich auf werkstattüblichen Einsatz. Wird das Gerät
/ die Anlage häufiger oder unter erschwerten Betriebsbedingungen (z. B. in Außen-
bereichen) eingesetzt, ist das Intervall entsprechend zu verkürzen.
• Die Wartungsarbeiten dürfen nur durch speziell hierfür autorisiertes und ausgebil-
detes Fachpersonal erfolgen. Zum Fachpersonal gehören autorisierte, geschulte
Fachkräfte des Herstellers, der Vertragshändler und der jeweiligen Service-Partner.
• Bei Nichtbeachtung erlischt die Herstellergarantie.
In Deutschland ist nach DGUV Regel 100-500 / DGUV Grundsatz 308-003 eine jährliche
Überprüfung durch einen Sachkundigen vorgeschrieben, die mit der jährlichen War-
tung durch einen Kundendienst verbunden werden kann.
Die Überprüfung erstmalig bei der Inbetriebnahme vornehmen und dann in Abständen
von längstens einem Jahr wiederholen. Umfang und Ergebnis sind im Prüfbuch zu ver-
merken.
6.2

Instandhaltungsplan

Intervall
1 Woche
6 Monate
12 Monate
Wartungspunkte
Lastaufnahmemittel
Tragmuttern
Gleitsteinlaufbahnen
Tragarmauszüge
Aufnahmeteller
Tragmuttern
Antrieb der Hebebühne
Allgemeine Prüfung
Vorgehensweise
Auf Funktion prüfen.
Auf Verschleiß prüfen, ggf. ersetzen.
Auf Gängigkeit prüfen, nach Bedarf
schmieren.
Tragmuttern auf Verschleiß prüfen.
Keilrippenriemen auf Verschleiß, Ver-
schmutzung, Spannung prüfen.
Sämtliche Bauteile auf Beschädi-gung
prüfen.
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BA362601-de

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Diese Anleitung auch für:

Econ iii 3.5Econ iii 4.0Econ iii 5.0

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