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Allgemeines
2.1
Einführung
Die mobilen Hebebühnen der Serie RGE werden als Radgreifer- oder Universalhebebühnen
gefertigt. Je nach Ausführung besteht die Hebebühne aus 2 oder 4 Hubsäulen und lässt sich in
der Standardausführung bis auf 6 Hubsäulen erweitern.
Mit einer Sonderausführung der Versorgungseinheit (Sondersteuereinheit) lässt sich die
Hebebühne bis auf 12 Hubsäulen ausbauen.
Durch den max. Hub von 1750 mm werden alle Teile und Aggregate unter dem angehobenen
Fahrzeug frei zugänglich.
Die Mobilität erlaubt die mehrfache Verwendung der Hebebühne. Bei einer längeren Standzeit
des Fahrzeugs kann dieses auf Abstützböcke abgesetzt werden. Die Hebebühne steht dann
zum Anheben anderer Fahrzeuge zur Verfügung.
2.2
Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Die Hebebühne dient, je nach Ausführung und Lastaufnahmemittel, zum sicheren Anheben von
LKW, Bussen, Gabelstaplern, Schienenfahrzeugen u. Ä.
Die zulässige Traglast je Hubsäule, gemäß Typenschild, darf nicht überschritten werden.
Die Hebebühne ist für den Aufenthalt unter der angehobenen Last ausgelegt. Sie ist nicht
eingerichtet für das Betreten des Lastaufnahmemittels oder Personenbeförderung.
Das Aufstellen oder Betreiben einer Standardhebebühne in brand- und explosionsgefährdeten
Betriebsstätten ist verboten.
Nach Änderungen an der Konstruktion einer Hebebühne oder wesentlichen Instandsetzungen
an tragenden Teilen muss diese durch einen Sachverständigen geprüft werden.
Die ausführliche Bedienungsanleitung und die gesetzlichen Bestimmungen zur Unfallverhütung
sind zu beachten.
2.3
Lieferumfang
2.3.1
RGE (Grundausführung)
4 Einzelsäulen mit 1 mechanischem Fahrwagen
1 Versorgungseinheit (VELP 400-230) inkl. 10 m Anschlusskabel
3 Verbindungskabel (à 10 m) mit Stecker und Kupplung
1 Kabelfernbedienung
D1 4908BA1--D05
Hebebühne
zulässige Traglast je Hubsäule
RGE
RGE GPGU
7.500 kg
7.500 kg
Allgemeines
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