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Verkaufsverpackungen gemäß der gültigen Verpackungsverordnung über Entsor‐
gungsbetriebe/Recyclingfirmen sachgerecht entsorgen. Dabei das flächendeckende
Rücknahmesystem beachten. Dafür hat KaVo seine Verkaufsverpackungen lizenzie‐
ren lassen. Regionales öffentliches Entsorgungssystem beachten.
1.4.2 Transportschäden
In Deutschland
Ist bei Anlieferung ein Schaden an der Verpackung äußerlich erkennbar, muss wie
folgt vorgegangen werden:
1. Der Empfänger hält den Verlust oder die Beschädigung in der Empfangsbeschei‐
nigung fest. Der Empfänger und der Mitarbeiter des Transportunternehmens un‐
terzeichnen diese Empfangsbescheinigung.
2. Produkt und Verpackung unverändert lassen.
3. Produkt nicht benutzen.
4. Schaden beim Transportunternehmen melden.
5. Schaden bei KaVo melden.
6. Beschädigtes Produkt keinesfalls vor Rücksprache mit KaVo zurücksenden.
7. Die unterzeichnete Empfangsbescheinigung an KaVo senden.
Ist das Produkt beschädigt, ohne dass bei der Anlieferung ein Schaden an der Verpa‐
ckung erkennbar war, muss wie folgt vorgegangen werden:
1. Schaden unverzüglich, spätestens am 7. Tag, dem Transportunternehmen
melden.
2. Schaden bei KaVo melden.
3. Produkt und Verpackung unverändert lassen.
4. Beschädigtes Produkt nicht benutzen.
Hinweis
Verletzt der Empfänger eine ihn nach der vorstehenden Bestimmung treffende
Pflicht, so gilt ein Schaden als erst nach der Ablieferung entstanden (gemäß den
Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen, Artikel 28).
Außerhalb Deutschlands
Hinweis
KaVo haftet nicht für Transportschäden.
Sendung muss sofort nach Erhalt geprüft werden.
Ist bei Anlieferung ein Schaden an der Verpackung äußerlich erkennbar, muss wie
folgt vorgegangen werden:
1. Der Empfänger hält den Verlust oder die Beschädigung in der Empfangsbeschei‐
nigung fest. Der Empfänger und der Mitarbeiter des Transportunternehmens un‐
terzeichnen diese Empfangsbescheinigung.
Nur aufgrund dieser Tatbestandsaufnahme kann der Empfänger gegenüber dem
Transportunternehmen Schadensersatzansprüche geltend machen.
2. Produkt und Verpackung unverändert lassen.
3. Produkt nicht benutzen.
Ist das Produkt beschädigt, ohne dass bei der Anlieferung ein Schaden an der Verpa‐
ckung erkennbar war, muss wie folgt vorgegangen werden:
1. Schaden unverzüglich, spätestens am 7. Tag nach Anlieferung, dem Transportun‐
ternehmen melden.
2. Produkt und Verpackung unverändert lassen.
1 Benutzerhinweise | 1.4 Transport und Lagerung
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Gebrauchsanweisung ERGOcam One

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