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Transport Und Lagerung; Aktuell Gültige Verpackungsverordnung; Transportschäden - KaVo DSEclinical 5197 Gebrauchsanweisung

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Gebrauchsanweisung DSEclinical Typ 5197 / DSEclinical Typ 5197eH
1 Benutzerhinweise | 1.4 Transport und Lagerung
Die Garantie bezieht sich nicht auf Defekte und deren Folgen, die entstanden
sind oder entstanden sein können durch natürliche Abnutzung, unsachgemäße
Behandlung, Reinigung oder Wartung, Nichtbeachtung der Wartungs-, Bedie‐
nungs- oder Anschlussvorschriften, Korrosion, Verunreinigung der Medienversor‐
gung oder chemische oder elektrische Einflüsse, die ungewöhnlich oder nach den
Werksvorschriften nicht zulässig sind.
Die Garantieleistung erstreckt sich generell nicht auf Lampen, Lichtleiter aus Glas
und Glasfaser, Glaswaren, Gummiteile und auf die Farbbeständigkeit von Kunst‐
stoffteilen.
Der Garantieanspruch erlischt, wenn Defekte oder deren Folgen darauf beruhen
können, dass Eingriffe oder Veränderungen am Produkt vorgenommen wurden.
Ansprüche auf Garantie können nur geltend gemacht werden, wenn diese unver‐
züglich KaVo schriftlich angezeigt werden.
Dieser Anzeige ist die Rechnungs- bzw. Lieferscheinkopie beizufügen, aus der
die Fertigungsnummer eindeutig ersichtlich ist. Neben der Garantie gelten die ge‐
setzlichen Gewährleistungsansprüche des Käufers, wobei die Gewährleistungs‐
frist 12 Monate beträgt.

1.4 Transport und Lagerung

1.4.1 Aktuell gültige Verpackungsverordnung
Hinweis
Gilt nur für die Bundesrepublik Deutschland.
Das sachgerechte Entsorgen und Recycling der Verkaufsverpackungen erfolgt
gemäß der gültigen Verpackungsverordnung über Entsorgungsbetriebe/Recyc‐
lingfirmen im Rahmen eines flächendeckenden Rücknahmesystems. Dafür hat
KaVo seine Verkaufsverpackungen lizensieren lassen. Bitte beachten Sie Ihr regi‐
onales öffentliches Entsorgungssystem.
1.4.2 Transportschäden
In Deutschland
Ist bei Ablieferung ein Schaden an der Verpackung äußerlich erkennbar, muss
wie folgt vorgegangen werden:
1. Der Empfänger hält den Verlust oder die Beschädigung in der Empfangsbe‐
scheinigung fest. Der Empfänger und der Mitarbeiter des Transportunterneh‐
mens unterzeichnen diese Empfangsbescheinigung.
2. Produkt und Verpackung unverändert lassen.
3. Produkt nicht benutzen.
4. Schaden beim Transportunternehmen melden.
5. Schaden bei KaVo melden.
6. Beschädigtes Produkt keinesfalls vor Rücksprache mit KaVo zurücksenden.
7. Die unterzeichnete Empfangsbescheinigung an KaVo senden.
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