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Transport Und Lagerung; Aktuell Gültige Verpackungsverordnung; Transportschäden - KaVo QUATTROcare PLUS 2124 A Gebrauchsanweisung

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Gebrauchsanweisung QUATTROcare PLUS 2124 A - REF 1.008.3805
1 Benutzerhinweise | 1.3 Transport und Lagerung
KaVo Dental GmbH
Customer Service Center
Bahnhofstraße 20
D-88445 Warthausen
07351-56 1500
www.kavo.com

1.3 Transport und Lagerung

1.3.1 Aktuell gültige Verpackungsverordnung
Hinweis
Gilt nur für die Bundesrepublik Deutschland.
Das sachgerechte Entsorgen und Recycling der Verkaufsverpackungen erfolgt ge‐
mäß der gültigen Verpackungsverordnung über Entsorgungsbetriebe/Recyclingfir‐
men im Rahmen eines flächendeckenden Rücknahmesystems. Dafür hat KaVo
seine Verkaufsverpackungen lizensieren lassen. Bitte beachten Sie Ihr regionales
öffentliches Entsorgungssystem.
1.3.2 Transportschäden
In Deutschland
Ist bei Ablieferung ein Schaden an der Verpackung äußerlich erkennbar, muss wie
folgt vorgegangen werden:
1. Der Empfänger hält den Verlust oder die Beschädigung in der Empfangsbe‐
scheinigung fest. Der Empfänger und der Mitarbeiter des Transportunterneh‐
mens unterzeichnen diese Empfangsbescheinigung.
2. Produkt und Verpackung unverändert lassen.
3. Produkt nicht benutzen.
4. Schaden beim Transportunternehmen melden.
5. Schaden bei KaVo melden.
6. Beschädigtes Produkt keinesfalls vor Rücksprache mit KaVo zurücksenden.
7. Die unterzeichnete Empfangsbescheinigung an KaVo senden.
Ist das Produkt beschädigt, ohne dass bei der Ablieferung ein Schaden an der Ver‐
packung erkennbar war, muss wie folgt vorgegangen werden:
1. Schaden unverzüglich, spätestens am 7. Tag, dem Transportunternehmen
melden.
2. Schaden bei KaVo melden.
3. Produkt und Verpackung unverändert lassen.
4. Beschädigtes Produkt nicht benutzen.
Hinweis
Verletzt der Empfänger eine ihn nach der vorstehenden Bestimmung treffende
Pflicht, so gilt ein Schaden als erst nach der Ablieferung entstanden (gem. ADSp.
Art. 28).
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