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Garantiebestimmungen; Transport Und Lagerung; Transportschäden - KaVo PHYSIO Evo Gebrauchsanweisung

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Gebrauchsanweisung PHYSIO Evo/Evo F/One
1 Benutzerhinweise | 1.1 Garantiebestimmungen

1.1 Garantiebestimmungen

KaVo übernimmt dem Endkunden gegenüber für das im Übergabeprotokoll ge-
nannte Produkt die Garantieleistung für einwandfreie Funktion, Fehlerfreiheit
des Materials oder der Verarbeitung auf die Dauer von 12 Monaten ab dem
Kaufdatum zu folgenden Bedingungen:
Bei begründeten Beanstandungen wegen Mängeln oder Minderlieferung leistet
KaVo Garantie nach ihrer Wahl durch kostenlose Ersatzlieferung oder Instand-
setzung. Andere Ansprüche, gleich welcher Art, insbesondere auf Schadener-
satz sind ausgeschlossen. Im Falle des Verzuges und des groben Verschuldens
oder Vorsatzes gilt dies nur, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften
entgegenstehen.
KaVo haftet nicht für Defekte und deren Folgen, die entstanden sind durch na-
türliche Abnutzung, unsachgemäße Reinigung oder Wartung, Nichtbeachtung
der Bedienungs-, Wartungs- oder Anschlussvorschriften, Verkalkung oder Kor-
rosion, Verunreinigung in der Luft- und Wasserversorgung oder chemische oder
elektrische Einflüsse, die ungewöhnlich oder nach den Werksvorschriften nicht
zulässig sind.
Die Garantieleistung erstreckt sich generell nicht auf Lampen, Glasware, Gum-
miteile und auf die Farbbeständigkeit von Kunststoffen.
Eine Haftung ist ausgeschlossen, wenn Defekte oder ihre Folgen darauf beruhen
können, dass der Kunde oder Dritte Eingriffe oder Veränderungen am Produkt
vornehmen.
Ansprüche aus dieser Garantieleistung können nur geltend gemacht werden,
wenn das zu dem Produkt gehörende Übergabeprotokoll (Durchschlag) an KaVo
eingesandt wurde und das Original durch den Betreiber/Anwender vorgelegt
werden kann.

1.2 Transport und Lagerung

Aktuell gültiges Verpackungsgesetz
Verpackungen gemäß des gültigen Verpackungsgesetzes über Entsorgungsbe-
triebe/Recyclingfirmen sachgerecht entsorgen. Dabei das flächendeckende
Rücknahmesystem beachten. Dafür hat KaVo seine Verpackungen lizenzieren
lassen. Regionales öffentliches Entsorgungssystem beachten.
1.2.1 Transportschäden
In Deutschland
Ist bei Anlieferung ein Schaden an der Verpackung äußerlich erkennbar, muss
wie folgt vorgegangen werden:
1. Der Empfänger hält den Verlust oder die Beschädigung in der Empfangsbe-
scheinigung fest. Der Empfänger und der Mitarbeiter des Transportunter-
nehmens unterzeichnen diese Empfangsbescheinigung.
2. Produkt und Verpackung unverändert lassen.
3. Produkt nicht benutzen.
4. Schaden beim Transportunternehmen melden.
5. Schaden bei KaVo melden.
6. Beschädigtes Produkt keinesfalls vor Rücksprache mit KaVo zurücksenden.
7. Die unterzeichnete Empfangsbescheinigung an KaVo senden.
Ist das Produkt beschädigt, ohne dass bei der Anlieferung ein Schaden an der
Verpackung erkennbar war, muss wie folgt vorgegangen werden:
1. Schaden unverzüglich, spätestens am 7. Tag, dem Transportunternehmen
melden.
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