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Technischer Kundendienst; Garantiebestimmungen; Transport Und Lagerung; Aktuell Gültige Verpackungsverordnung - KaVo ERGOcam One Gebrauchsanweisung

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Gebrauchsanweisung ERGOcam One
1 Benutzerhinweise | 1.3 Garantiebestimmungen
Service-Hotline:
+49 7351 56-2700
Service.Multimedia@kavo.com
Bitte bei Anfragen immer die Seriennummer des Produktes angeben!
Weitere Informationen unter: www.kavo.com

1.2.1 Technischer Kundendienst

Die technische Betreuung der KaVo Produkte wird in erster Linie vom Dental-Depot
durchgeführt.
KaVo bietet laufend Schulungen und Spezialausbildungen für Techniker des Fachhan‐
dels an.
Um die ständige Einsatzbereitschaft und Werterhaltung der KaVo Produkte zu ge‐
währleisten, muss regelmäßig ein Service durchgeführt werden.

1.3 Garantiebestimmungen

KaVo übernimmt dem Endkunden gegenüber für das im Übergabeprotokoll genannte
Produkt die Garantieleistung für einwandfreie Funktion, Fehlerfreiheit des Materials
oder der Verarbeitung auf die Dauer von 12 Monaten ab dem Kaufdatum zu folgenden
Bedingungen:
Bei begründeten Beanstandungen wegen Mängeln oder Minderlieferung leistet KaVo
Garantie nach ihrer Wahl durch kostenlose Ersatzlieferung oder Instandsetzung. An‐
dere Ansprüche, gleich welcher Art, insbesondere auf Schadenersatz sind ausge‐
schlossen. Im Falle des Verzuges und des groben Verschuldens oder Vorsatzes gilt
dies nur, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
KaVo haftet nicht für Defekte und deren Folgen, die entstanden sind durch natürliche
Abnutzung, unsachgemäße Reinigung oder Wartung, Nichtbeachtung der Bedie‐
nungs-, Wartungs- oder Anschlussvorschriften, Verkalkung oder Korrosion, Verunrei‐
nigung in der Luft- und Wasserversorgung oder chemische oder elektrische Einflüsse,
die ungewöhnlich oder nach den Werksvorschriften nicht zulässig sind.
Die Garantieleistung erstreckt sich generell nicht auf Lampen, Glasware, Gummiteile
und auf die Farbbeständigkeit von Kunststoffen.
Eine Haftung ist ausgeschlossen, wenn Defekte oder ihre Folgen darauf beruhen kön‐
nen, dass der Kunde oder Dritte Eingriffe oder Veränderungen am Produkt vorneh‐
men.
Ansprüche aus dieser Garantieleistung können nur geltend gemacht werden, wenn
das zu dem Produkt gehörende Übergabeprotokoll (Durchschlag) an KaVo eingesandt
wurde und das Original durch den Betreiber/Anwender vorgelegt werden kann.

1.4 Transport und Lagerung

1.4.1 Aktuell gültige Verpackungsverordnung
Hinweis
Gilt nur für die Bundesrepublik Deutschland.
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