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Service; Technischer Kundendienst; Garantiebestimmungen - KaVo DIAGNOcam 2170 U Gebrauchsanweisung

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Gebrauchsanweisung DIAGNOcam 2170 U
1 Benutzerhinweise | 1.1 Benutzerführung

1.1.4 Service

Service-Hotline:
+49 7351 56-2700
Service.Multimedia@kavo.com
Bitte bei Anfragen immer die Seriennummer des Produktes angeben!
Weitere Informationen unter: www.kavo.com
Technischer Kundendienst
Die technische Betreuung der KaVo Produkte wird in erster Linie vom Dental-
Depot durchgeführt.
KaVo bietet laufend Schulungen und Spezialausbildungen für Techniker des
Fachhandels an.
Um die ständige Einsatzbereitschaft und Werterhaltung der KaVo Produkte zu
gewährleisten, muss regelmäßig ein Service durchgeführt werden.

1.1.5 Garantiebestimmungen

KaVo übernimmt dem Endkunden gegenüber für das im Übergabeprotokoll ge-
nannte Produkt die Garantieleistung für einwandfreie Funktion, Fehlerfreiheit
des Materials oder der Verarbeitung auf die Dauer von 12 Monaten ab dem
Kaufdatum zu folgenden Bedingungen:
Bei begründeten Beanstandungen wegen Mängeln oder Minderlieferung leistet
KaVo Garantie nach ihrer Wahl durch kostenlose Ersatzlieferung oder Instand-
setzung. Andere Ansprüche, gleich welcher Art, insbesondere auf Schadener-
satz sind ausgeschlossen. Im Falle des Verzuges und des groben Verschuldens
oder Vorsatzes gilt dies nur, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften
entgegenstehen.
KaVo haftet nicht für Defekte und deren Folgen, die entstanden sind durch na-
türliche Abnutzung, unsachgemäße Reinigung oder Wartung, Nichtbeachtung
der Bedienungs-, Wartungs- oder Anschlussvorschriften, Verkalkung oder Kor-
rosion, Verunreinigung in der Luft- und Wasserversorgung oder chemische oder
elektrische Einflüsse, die ungewöhnlich oder nach den Werksvorschriften nicht
zulässig sind.
Die Garantieleistung erstreckt sich generell nicht auf Lampen, Glasware, Gum-
miteile und auf die Farbbeständigkeit von Kunststoffen.
Eine Haftung ist ausgeschlossen, wenn Defekte oder ihre Folgen darauf beruhen
können, dass der Kunde oder Dritte Eingriffe oder Veränderungen am Produkt
vornehmen.
Ansprüche aus dieser Garantieleistung können nur geltend gemacht werden,
wenn das zu dem Produkt gehörende Übergabeprotokoll (Durchschlag) an KaVo
eingesandt wurde und das Original durch den Betreiber/Anwender vorgelegt
werden kann.
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