5.1 Inspektion
Die Anlage ist nach DIN 1986, Teil 31, mo-
natlich vom Betreiber durch Inaugenschein-
nahme auf Funktion und Dichtheit zu prü-
fen.
5. Inspektion / Wartung
5.2 Wartung
Die Anlage ist nach DIN 1986, Teil 31 durch
einen Fachkundigen zu warten:
vierteljährlich bei Anlagen in gewerbli-
chem Betrieb.
halbjährlich bei Anlagen in Mehrfamili-
enhäusern.
jährlich bei Anlagen in Einfamilienhäu-
sern
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