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Garantieverlängerung; Haftungs- Und Gewährleistungsbeschränkung; Anwendbares Recht; Gerichtsstand - SolarMax 4000C Gerätedokumentation

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Bei einer geringfügigen Vertragswidrigkeit hat der Besteller keinen Anspruch auf Ver-
tragsaufl ösung.
Insbesondere in folgenden Fällen entfällt die Garantiepfl icht und es wird jede Haf-
tung ausgeschlossen:
Diese Garantieerklärung steht im Einklang mit der „Richtlinie 1999/44/EG des Eu-
ropäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 zu bestimmten Aspekten
des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter". Allfällige inner-
staatliche, gesetzliche Rechte von Verbrauchern im persönlichen, sachlichen und
geographischen Anwendungsbereich dieser Richtlinie werden von der Garantie nicht
berührt.
8.2 Garantieverlängerung
Mit der Garantieverlängerung kann die Garantiezeit nochmals um 5 Jahre erweitert
werden, womit die gesamte Garantiezeit 10 Jahre beträgt. Die Garantieverlängerung
ist nur möglich, wenn der entsprechende Zusatzvertrag gleichzeitig mit dem Kauf des
Neugerätes abgeschlossen wird.
8.3 Haftungs- und Gewährleistungsbeschränkung
Soweit gesetzlich zulässig, wird eine weitergehende Haftung und/oder werden alter-
native Gewährleistungsbehelfe bzw. Garantieleistungen der Sputnik ausgeschlossen.
Für gewerbliche Betreiber besteht kein Anspruch auf Ertragsausfall.

8.4 Anwendbares Recht

Die Warenlieferungen der Sputnik unterstehen unter Vorbehalt anderslautender,
schriftlicher Absprache und soweit gesetzlich zulässig in allen Fällen den materiellen
Bestimmungen des UN-Kaufrechts („Wiener Kaufrecht", CISG).

8.5 Gerichtsstand

Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit der Sputnik
unerlaubter Handlung oder anderen Rechtsgründen ist mangels anderslautender,
schriftlicher Abrede und soweit gesetzlich zulässig Biel, Schweiz.
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wenn er weder Anspruch auf Reparatur noch auf Austausch hat oder
wenn Sputnik nicht innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe geschaffen hat
oder
wenn Sputnik nicht ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Besteller Ab-
hilfe geschaffen hat.
bei eigenmächtig vom Besteller am Gerät vorgenommenen Eingriffen, Ände-
rungen oder Reparaturen,
nicht bestimmungsgemässer Verwendung, unsachgerechter Bedienung oder
unsachgerechtem Einbau, insbesondere durch nicht-konzessionierte Elektro-
Installateure
Fremdkörpereinwirkung und höherer Gewalt (Blitzschlag, Überspannung,
Wasserschaden, etc.)
für Transportschäden sowie alle andere Schäden, die nach dem Zeitpunkt des
Gefahrenübergangs verursacht wurden und Schäden aus unsachgemässer
Verpackung durch den Besteller.

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