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EcoTherm Kompakt WBS/WBC / EcoCondens Kompakt BBK

9. PLANUNGSHINWEISE

Kondenswasser-Neutralisation
Vorschriften
Entsprechend dem ATV-Arbeitsblatt
A 251 braucht bei der EcoTherm Kom-
pakt WBS/WBC und EcoCondens
Kompakt BBK keine Neutralisation
durchgeführt werden, da eine Neutrali-
sation erst ab einer Nennwärmebelas-
tung ≥ 25 kW gefordert wird. Bitte
beachten Sie das Arbeitsblatt A 251.
Dennoch kann es vorkommen, dass
regional durch die Wasserbehörden eine
Neutralisation gefordert wird. Daher ist
es ratsam, sich rechtzeitig vor der Instal-
lation mit den kommunalen Behörden in
Verbindung zu setzen, um sich über die
örtlichen Bestimmungen zu informieren.
Kondenswasserführung bei der
EcoTherm Kompakt WBS/WBC und
EcoCondens Kompakt BBK und
dem BRÖTJE Abgasleitungssystem
Bei der EcoTherm Kompakt WBS/WBC
und EcoCondens Kompakt BBK kann
das in der Abgasleitung anfallende
Kondenswasser über das Gerät abgeleitet
werden. Daher ist es nicht notwendig,
gesonderte Sammelbehältnisse in die
Abgasleitung mit einzubauen.
Ableitung des Kondenswassers
in das öffentliche Kanalnetz
Am Wärmetauscher der EcoTherm
Kompakt WBS/WBC und EcoCondens
Kompakt BBK ist ein Kondenswasser-
Siphon angeschlossen, der mit einem
Schlauchanschluss ausgestattet ist. Das
Kondenswasser muss frei in einen Trich-
ter ablaufen können. Zwischen Trichter
und Abwassersystem muss ein Geruchs-
verschluss installiert werden.
Über diesen Schlauch wird das Kondens-
wasser dem Abwasserkanal über eine
geeignete Abflussleitung zugeführt.
Weiterhin muss vor Installation geprüft
werden, inwiefern die vorhandene
Abflussleitung für die Ableitung von
saurem Kondenswasser geeignet ist.
Folgende Materialien sind für das
Abführen von Kondenswasser geeignet:
PVC-Hart-Rohr nach DIN 19534-3
PVC-Rohr nach DIN 19538-10
PE-HD-Rohr nach DIN 19535-10
PE-HD-Rohr nach DIN 19537,
Teil 1 und 2
PP-Rohr nach DIN 19560-10
ABS/ASA-Rohr nach DIN 19561
Gussrohre nach DIN 19522 mit
Innenemaillierung oder Beschichtung
nichtrostende Stahlrohre mit bau-
aufsichtlichem Prüfbescheid
Borosilicatglas-Rohre mit bau-
aufsichtlichem Prüfbescheid.
Falls die vorhandene Abwasserleitung
nicht für den Betrieb mit einem Brenn-
Technische Änderungen und Irrtum vorbehalten!
wertgerät geeignet ist, muss vor Ein-
leitung in das Abwassersystem eine
Neutralisation vorgenommen werden.
BRÖTJE Kondenswasser-
Neutralisations-Patrone
Die Neutralisations-Patrone ist unterhalb
des Brennwertgerätes auf dem Boden
oder an der Wand zu befestigen. Sie
muss zwischen Brennwertgerät und
Anschluss an die Abwasserleitung mon-
tiert werden, sodass nur pH-neutrales
Wasser in das Abflussrohr entlassen
wird. Eine Füllung der Neutralisations-
Patrone reicht ca. 1 Jahr. Über eine
Nachfüllanzeige kann der Grad der
Füllung überprüft werden.
Betrieb in Nassräumen
Der EcoTherm Kompakt WBS/WBC
und EcoCondens Kompakt BBK
entspricht im Auslieferungszustand der
Schutzart IPx4D nach VDE 0100, Teil
701 und darf in dem Schutzbereich 2
installiert werden. Bei der Installation
des Wärmeerzeugers in Nassräumen
müssen zur Einhaltung dieser Schutz-
klasse folgende Bedingungen erfüllt
werden:
Raumluftunabhängige Betriebsweise
des Kessels durch konzentrische
Abgas-/Zuluftführung.
Es müssen alle abgehenden bzw. an-
kommenden elektrischen Leitungen
durch die Zugentlastungs-Verschrau-
bungen geführt und festgesetzt wer-
den. Die Verschraubungen sind fest
anzuziehen, sodass kein Wasser in
das Gehäuseinnere eindringen kann.
Elektroanschluss
Bei einer Elektroinstallation sind
VDE und örtliche Bestimmungen zu
beachten.
Anschlusswerte siehe Seite 6.
Der Elektroanschluss ist polunverwech-
selbar und polrichtig vorzunehmen. Alle
angeschlossenen Komponenten müssen
VDE-gerecht ausgeführt sein. Es ist
Abb. 17: Mindestabstände der Feuchtraum-Schutzbereiche
2,4 m
0,6 m
Schutzbereich 3
Schutz
bereich 2
empfehlenswert, vor dem Heizkessel
einen Hauptschalter anzuordnen. Fühler-
leitungen führen keine Netzspannung,
sondern Schutzkleinspannung. Um
elektromagnetische Störungen zu ver-
meiden, sollten Fühlerleitungen nicht
parallel mit Netzleitungen geführt wer-
den. Als Fühlerleitungen sollten nur ab-
geschirmte Leitungen verwendet werden.
Erforderliche Fühler-Leitungsquer-
schnitte:
CU-Leitung bis 20 m: 0,60 mm
CU-Leitung bis 80 m: 1,00 mm
CU-Leitung bis 120 m: 1,50 mm
Aufstellraum
Brennwertgeräte müssen in trockenen
und frostsicheren, belüftbaren Räumen,
nach Möglichkeit in der Nähe der Ab-
gasanlage installiert werden. Fremd-
stoffe in der Verbrennungszuluft schädi-
gen den Wärmeerzeuger und gefährden
den störungsfreien Betrieb. Daher ist die
Installation in Räumen mit hoher Feuch-
tigkeit oder starkem Staubanfall nur bei
raumluftunabhängiger Betriebsweise
zulässig. Sollen Brennwertkessel in
Räumen betrieben werden, in denen mit
Lösungsmitteln, chlorhaltigen Reini-
gungsmitteln, Farben, Klebstoffen oder
ähnlichen Stoffen gearbeitet wird, oder
in denen solche Stoffe gelagert werden,
ist ausschließlich der raumluftunabhän-
gige Betrieb zulässig. Für Schäden, die
aufgrund der Installation an einem nicht
geeigneten Ort oder aufgrund falscher
Verbrennungsluftzuführung entstehen,
besteht kein Gewährleistungsanspruch.
Neben den allgemeinen Regeln der
Technik sind insbesondere Verordnun-
gen der Bundesländer, wie Feuerungs-
und Bauordnung sowie die Heizraum-
richtlinien zu beachten. Besondere
Wandabstände sind nicht zu berücksich-
tigen. Im Aufstellraum des Wärme-
erzeugers muss jedoch ausreichend
Platz für handwerksgerechte Installa-
tions- und Wartungsarbeiten zur Ver-
fügung stehen.
0,6 m
2,4 m
Schutz
Schutzbereich 3
bereich 2
2
2
2
25

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