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Planungshinweise; Kondenswasser-Neutralisation; Kondenswasserableitung Über Das Brötje Gas-Brennwertgerät; Einleitung Von Kondenswasser In Das Öffentliche Kanalnetz - BROTJE G-Serie Technische Information

Inhaltsverzeichnis

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Planungshinweise

7. Planungshinweise
7.1 Kondenswasser-
Neutralisation
7.2 Kondenswasserableitung
über das BRÖTJE Gas-
Brennwertgerät
7.3 Einleitung von
Kondenswasser in das
öffentliche Kanalnetz
7.4 BRÖTJE Kondenswasser-
Neutralisationseinrichtung
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Entsprechend dem ATV-Arbeitsblatt A 251 wird eine Neutralisation erst ab einer
Nennwärmebelastung von 200 kW gefordert. Bitte beachten Sie das Arbeitsblatt
A 251. Dennoch kann es vorkommen, dass regional durch die Wasserbehörden
eine Neutralisation gefordert wird. Daher ist es ratsam, sich rechtzeitig vor der In-
stallation mit den kommunalen Behörden in Verbindung zu setzen, um sich über
die örtlichen Bestimmungen zu informieren.
Weiterhin kann eine Neutralisation des Kondenswassers erforderlich sein, wenn
Abwasserrohre nicht säurebeständig sind und eine ausreichende Vermischung
(Neutralisation) mit anderen Abwässern nicht gewährleistet werden kann.
Bei BRÖTJE Gas-Brennwertgeräten kann das in einer BRÖTJE Abgasleitung anfal-
lende Kondenswasser geräteintern abgeleitet werden. Daher ist es nicht notwen-
dig, gesonderte Sammelbehältnisse in die Abgasleitung mit einzubauen.
Bitte beachten Sie die Hinweise zur Kondenswasserableitung in Abschnitt !
Am Wärmetauscher der BRÖTJE Gas-Brennwertgeräte ist ein Siphon für Kondens-
wasser angeschlossen, der mit einem Schlauchanschluss ausgestattet ist. Über
diesen Schlauch wird das Kondenswasser dem Abwasserkanal über eine geeignete
Abflussleitung zugeführt. Weiterhin muss vor Installation geprüft werden, inwie-
fern die vorhandene Abflussleitung für die Ableitung von saurem Kondenswasser
geeignet ist.
Folgende Materialien sind für das Abführen von Kondenswasser geeignet:
- PVC-Hart-Rohr nach DIN 19534, Teil 3
- PVC-Rohr nach DIN 19538, Teil 10
- PE-HD-Rohr nach DIN 19535, Teil 1 und 2
- PE-HD-Rohr nach DIN 19537, Teil 1 und 2
- PP-Rohr nach DIN 19560, Teil 10
- ABS/ASA-Rohr nach DIN 19561, Teil 10
- Gussrohre nach DIN 19522 mit Innenemaillierung oder Beschichtung
- nicht rostende Stahlrohre mit bauaufsichtlichem Prüfbescheid
- Borosilicatglas-Rohre mit bauaufsichtlichem Prüfbescheid.
Falls die vorhandene Abwasserleitung nicht für den Betrieb mit einem Gas-Brenn-
wertgerät geeignet ist, muss vor Einleitung in das Abwassersystem eine Neutrali-
sation vorgenommen werden.
Die Neutralisationseinrichtung ist unterhalb des Gas-Brennwertgerätes auf dem
Boden oder an der Wand zu befestigen. Sie muss zwischen Gas-Brennwertgerät
und Anschluss an die Abwasserleitung montiert werden, sodass nur pH-neutrales
Wasser in das Abflussrohr entlassen wird. Über eine Nachfüllanzeige kann der
Grad der Füllung überprüft werden.
Das Kondenswasser muss frei in einen Trichter ablaufen können. Zwischen Trich-
ter und Abwassersystem muss ein Geruchsverschluss installiert werden. Der Kon-
denswasserschlauch des EcoTherm Plus WGB EVO G muss durch die Öffnung im
Boden gesteckt werden. Besteht unterhalb des Kondenswasserabflusses keine Ein-
EcoTherm Plus WGB EVO 15–28 Serie G
7312440-01 04.15

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