Gewährleistung und Haftung
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Gewährleistung und Haftung
Für die Gewährleistung und Haftung gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Liefer- und
Leistungsbedingungen. Diese stehen dem Betreiber/Käufer spätestens seit Vertragsabschluss zur Verfügung.
Gewährleistungs- und Haftungsansprüche bei Personen- und Sachschäden sind insbesondere ausgeschlossen,
wenn sie auf eine oder mehrere der folgenden Ursachen zurückzuführen sind:
- Nicht bestimmungsgemäße oder unsachgemäße Verwendung des Gerätes
- Unsachgemäßes Montieren, Inbetriebnehmen, Bedienen und Pflegen des Gerätes
- Nichtbeachten der vorgegebenen Pflegeintervalle(siehe Abschnitt „10.1 Pflegeintervalle")
- Verwendung von Reinigungs- und Pflegemitteln, die nicht der Vorgabe von Kaffee Partner entsprechen
Vorgabe: Das Gerät muss ausschließlich mit den Reinigungs- und Pflegemitteln von Kaffee Partner
gereinigt und gepflegt werden (siehe Abschnitt „10.3 Reinigungs- und Pflegemittel").
- Nichtbeachten der Hinweise in der Betriebsanleitung bezüglich Montage, Inbetriebnahme, Bedienung,
Betrieb und Pflege des Gerätes
- Bauliche Veränderungen des Gerätes
(Umbauten oder sonstige Veränderungen am Gerät dürfen nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung
von Kaffee Partner vorgenommen werden. Bei Zuwiderhandlungen verliert das Gerät seine EG-Konformität
und die Betriebserlaubnis.)
- Verwendung von Ersatzteilen, die nicht den technisch festgelegten Anforderungen entsprechen
- Eigenmächtig durchgeführte Reparaturen
- Katastrophenfälle, Fremdkörpereinwirkung und höhere Gewalt
Version 3 - 11/2017
Einleitung
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