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Gewährleistung; Normen Und Rechtsvorschriften - BWT Rondomat Duo-DVGW 2 Einbau- Und Bedienungsanleitung

Duplex enthär x enthärtungsanlagen
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D D D D D
Gewährleistung
Gewährleistung
Gewährleistung
Gewährleistung
Gewährleistung
Im Störfall während der Gewährleistungszeit wenden Sie sich bitte unter
Nennung des Gerätetyps und der Produktionsnummer (siehe techni-
sche Daten bzw. Typenschild des Gerätes) an Ihren Vertragspartner,
die Installationsfirma.
Für Geräteausfälle oder mangelhafte Leistung, welche durch ein-
geschwemmte Korrosionsprodukte bzw. Eisen- oder Manganab-
lagerungen verursacht wurden, übernimmt BWT keine Gewährleistung.
K K K K K ontrolle durch Betreiber
ontrolle durch Betreiber
ontrolle durch Betreiber
ontrolle durch Betreiber
ontrolle durch Betreiber
Folgende Kontrollen müssen von Betreiber regelmässig durchgeführt
werden, um den einwandfreien Betrieb der Anlage zu gewährleisten.
Kontrolle Netzdruck/Fließdruck
Kontrolle Netzdruck/Fließdruck
Kontrolle Netzdruck/Fließdruck
Kontrolle Netzdruck/Fließdruck
Kontrolle Netzdruck/Fließdruck
Kontrolle Nachfüllen Regeneriermittel
Kontrolle Nachfüllen Regeneriermittel
Kontrolle Nachfüllen Regeneriermittel
Kontrolle Nachfüllen Regeneriermittel
Kontrolle Nachfüllen Regeneriermittel
K K K K K ontrolle
ontrolle
ontrolle
ontrolle V V V V V erschm
ontrolle
erschm
erschm
erschmutzung Solebehälter
erschm
utzung Solebehälter
utzung Solebehälter
utzung Solebehälter
utzung Solebehälter
Dichtigkeitsprüfung, Sichtkontrolle
Dichtigkeitsprüfung, Sichtkontrolle
Dichtigkeitsprüfung, Sichtkontrolle
Dichtigkeitsprüfung, Sichtkontrolle
Dichtigkeitsprüfung, Sichtkontrolle
Funktionsk
Funktionsk
Funktionskontr
Funktionsk
Funktionsk
ontr
ontr
ontr./Anz
ontr
./Anz
./Anz
./Anzeige der Steueung
./Anz
eige der Steueung
eige der Steueung
eige der Steueung
eige der Steueung
Wasserhärte überprüfen
Wasserhärte überprüfen
Wasserhärte überprüfen
Wasserhärte überprüfen
Wasserhärte überprüfen
Die Rohwasserhärte und die eingestellte Verschnittwasserhärte muss
in regelmässigen Abständen kontrolliert, protokolliert und evtl. korrigiert
werden (siehe Sicherheitshinweise und Inbetriebnahme).
Kontrolle der Rohwasserhärte
Kontrolle der Rohwasserhärte
Kontrolle der Rohwasserhärte
Kontrolle der Rohwasserhärte
Kontrolle der Rohwasserhärte
Wohnhaus / Gewerbe
Industrie / Kessel / Klima
Voraufbereitung bei Membranverfahren
K K K K K ontrolle
ontrolle
ontrolle
ontrolle
ontrolle W W W W W eichw
eichwasser- /
eichw
eichw
eichw
asser- / V V V V V erschnittw
asser- /
asser- /
asser- /
Wohnhaus / Gewerbe
Industrie je nach Anforderung; bei Weichwasser
Kessel/Klima
Voraufbereitung bei Membranverfahren
Option
Option
Option
Option
Option
Zur Kontrolle der Weichwasser-/Verschnittwasserhärte kann ein auto-
matisches Härteprüfgerät Testomat F-BOB eingesetzt und per ZLT über-
wacht werden.

Normen und Rechtsvorschriften

Normen und Rechtsvorschriften
Normen und Rechtsvorschriften
Normen und Rechtsvorschriften
Normen und Rechtsvorschriften
in der jeweils neusten Fassung
in der jeweils neusten Fassung
in der jeweils neusten Fassung
in der jeweils neusten Fassung
in der jeweils neusten Fassung
Je nach Einsatzzweck müssen folgende Normen und Rechtsvorschriften beachtet werden:
Je nach Einsatzzweck müssen folgende Normen und Rechtsvorschriften beachtet werden:
Je nach Einsatzzweck müssen folgende Normen und Rechtsvorschriften beachtet werden:
Je nach Einsatzzweck müssen folgende Normen und Rechtsvorschriften beachtet werden:
Je nach Einsatzzweck müssen folgende Normen und Rechtsvorschriften beachtet werden:
Allgemeine Rahmen-Verwaltungsvorschrift über Mindestanforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Rahmen-AbwasserVwV) An-
hang 31-Wasseraufbereitung, Kühlsysteme, Dampferzeugung
Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz)
Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz)
Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung)
EN 806,Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen
DIN 1988, Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen
BG Chemie - Merkblatt M 004, Reizende Stoffe, Ätzende Stoffe
BG Chemie - Merkblatt M 050, Umgang mit Gefahrstoffen
BG Chemie - Merkblatt M 053, Arbeitsschutzmaßnahmen für den Umgang mit Gefahrstoffen
UVV VBG 91 Umgang mit Gefahrstoffen
18
18
18
18
18
1 mal pro Woche
1 mal pro Woche
1 mal pro Woche
1 mal pro Woche
1 mal pro Woche
nach
nach
nach V V V V V erbr
nach
nach
alle 2 Monate
alle 2 Monate
alle 2 Monate
alle 2 Monate
alle 2 Monate
alle 2 Monate
alle 2 Monate
alle 2 Monate
alle 2 Monate
alle 2 Monate
alle 2 Monate
alle 2 Monate
alle 2 Monate
alle 2 Monate
alle 2 Monate
1 mal pro Monat
1 mal pro Woche
1 mal pro Woche
erschnittw
erschnittwasserhär
erschnittw
erschnittw
asserhär
asserhär
asserhär
asserhärte te te te te
1 mal pro Monat
1 mal pro Tag
1 mal pro Tag
1 mal pro Tag
Bestell-Nr.: 11987
Betreiber
Betreiber
pflichten
pflichten
Betreiberpflichten
Betreiber
Betreiber
pflichten
pflichten
nach deutscher Gesetzgebung
nach deutscher Gesetzgebung
nach deutscher Gesetzgebung
nach deutscher Gesetzgebung
nach deutscher Gesetzgebung
Sie haben ein langlebiges und servicefreundliches Produkt gekauft.
Jedoch benötigt jede technische Anlage regelmässige Servicearbeiten,
um die einwandfreie Funktion zu erhalten.
V V V V V or or or or oraussetzung für Funktion und Ge
aussetzung für Funktion und Ge
aussetzung für Funktion und Ge
aussetzung für Funktion und Gew w w w w ähr
aussetzung für Funktion und Ge
K K K K K ontrollen durch den Betreiber
ontrollen durch den Betreiber
ontrollen durch den Betreiber
ontrollen durch den Betreiber
ontrollen durch den Betreiber. . . . . Nach DIN 1988 Teil 8 Anhang B muss
die Anlage regelmässig, je nach Betriebsbedingungen und Einsatz-
bedingungen, spätestens jedoch alle 2 Monate kontrolliert werden.
Informieren Sie sich regelmäßig über die Wasserqualität/Druckverhältnisse
des zu behandelnden Wassers. Bei Änderungen der Wasserqualität sind
ggf. Änderungen an den Einstellungen erforderlich. Fordern Sie in die-
sem Fall eine Fachberatung an.
Eine w
Eine w
Eine w
Eine w
Eine weitere
eitere
eitere V V V V V or or or or oraussetzung für Funktion und Ge
eitere
eitere
aussetzung für Funktion und Gew w w w w ähr
aussetzung für Funktion und Ge
aussetzung für Funktion und Ge
aussetzung für Funktion und Ge
der A
der A
der Austausch der
ustausch der V V V V V erschleissteile in den v
ustausch der
ustausch der
der A
der A
ustausch der
tungsinterv v v v v allen.
tungsinter
tungsinter
allen.
allen.
tungsinter
tungsinter
allen. Nach DIN 1988 Teil 8 Anhang B muss eine Wartung 1
allen.
erbr
erbrauch
erbr
erbr
auch
auch
auch
auch
mal pro Jahr, bei Gemeinschaftsanlagen 2 mal pro Jahr stattfinden.
W W W W W ar ar ar ar artung und
tung und
tung und V V V V V erschleissteile
tung und
erschleissteile
erschleissteile
tung und
erschleissteile
erschleissteile
Hygienische Reinigung des Solebehälters, mind.
Inspektion Regenerationsblock
Inspektion Rückflussverhinderer
Inspektion Soleventil
Inspektion Elektrolysezelle
Kontrolle Salzmangel
Akku „Soft-Control" aufladen
Hauptmembrane
Elektrolysezelle
Rückflussverhinderer Regenerationsblock
Abwasserventile
Regenerationsblock
Messeinsatz
Wasserzählerdeckel
Verschneidung
Verbindungs-Schläuche
Soleventil
Soleleitung
Abwasserschlauch
Behälter
Nach DIN 1988 muss der Austausch der Verschleissteile durch Fachper-
sonal erfolgen (Installateur oder Werkskundendienst).
Wir empfehlen, einen Wartungsvertrag mit Ihrem Installateur oder dem
Werkskundendienst abzuschliessen.
ähr
ährleistung regelmässigen
ähr
ähr
leistung regelmässigen
leistung regelmässigen
leistung regelmässigen
leistung regelmässigen
erschleissteile in den vorgeschr
erschleissteile in den v
erschleissteile in den v
orgeschriebenen
orgeschr
orgeschr
erschleissteile in den v
orgeschr
ährleistung ist
ähr
ähr
ähr
leistung ist
leistung ist
leistung ist
leistung ist
iebenen W W W W W ar-
iebenen
iebenen
ar-
ar-
ar-
iebenen
ar-
1 x pro Jahr
1 x pro Jahr
1 x pro Jahr
1 x pro Jahr
1 x pro Jahr
1 x pro Jahr
1 x pro Jahr
alle 3 Jahre
alle 3 Jahre
alle 3 Jahre
alle 3 Jahre
alle 5 Jahre
alle 5 Jahre
alle 5 Jahre
alle 5 Jahre
alle 5 Jahre
alle 5 Jahre
alle 5 Jahre
alle 5 Jahre
alle 10 Jahre

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