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Betreiberpflichten; Bestimmungsgemässer Betrieb; Kontrollen; Inspektion - BWT Rondomat Duo-DVGW 2 Einbau- Und Bedienungsanleitung

Duplex enthärtungsanlagen
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Betreiberpflichten

Sie haben ein langlebiges und servicefreundliches Produkt gekauft.
Jedoch benötigt jede technische Anlage regelmässige Servicearbeiten,
um die einwandfreie Funktion zu erhalten.
Informieren Sie sich regelmässig über die Wasserqualität und die
Druckverhältnisse des zu behandelnden Wassers. Bei Änderungen
der Wasserqualität müssen ggf. Änderungen in den Einstellungen vor-
genommen werden. Fordern Sie in diesem Fall eine Fachberatung an.
Voraussetzung für Funktion und Sicherheit der Anlage sind die regelmäs-
sigen Kontrollen (alle 2 Monate) durch den Betreiber und eine halbjährli-
che routinemässige Wartung (EN 806-5) durch den BWT-Kundendienst
oder einen von BWT zur Wartung autorisierten Installateur.
Eine weitere Voraussetzung für Funktion und Gewährleistung ist der
Austausch der Verschleissteile in den vorgeschriebenen Wartungsin-
tervallen.
9.1
Bestimmungsgemässer Betrieb
Der bestimmungsgemässe Betrieb des Produkts beinhaltet die In-
betriebnahme, den Betrieb, die Ausserbetriebnahme und ggf. die
Wiederinbetriebnahme. Ein bestimmungsgemässer Betrieb des Pro-
dukts und der Trinkwasser-Installation erfordert die regelmässigen
Kontrollen, Servicearbeiten und den Betrieb unter Einhaltung der zur
Planung und Errichtung zugrunde gelegten Betriebsbedingungen.
9.2

Kontrollen

Folgende Kontrollen müssen vom Betreiber regelmässig durchgeführt
werden.
Kontrolle Netzdruck/Fliessdruck
Kontrolle Nachfüllen Regeneriermittel
Kontrolle Verschmutzung Solebehälter
Dichtigkeitsprüfung, Sichtkontrolle
Funktionskontr./Anzeige der Steueung
Wasserhärte überprüfen
Die Rohwasserhärte und die eingestellte Verschnittwasserhärte muss
in regelmässigen Abstän den kontrolliert, protokolliert und evtl. korrigiert
werden (siehe Sicherheitshinweise und Inbetriebnahme).
Kontrolle der Rohwasserhärte
Wohnhaus / Gewerbe
Industrie / Kessel / Klima
Voraufbereitung bei Membranverfahren
Kontrolle Weichwasser- / Verschnittwasserhärte
Wohnhaus / Gewerbe
Industrie je nach Anforderung; bei Weich-
wasser
Kessel / Klima
Voraufbereitung bei Membranverfahren
Option
Zur Kontrolle der Weichwasser-/Verschnittwasserhärte kann ein au-
tomatisches Härteprüfgerät Testomat F-BOB eingesetzt und per ZLT
überwacht werden.
Härteprüfgerät Testomat F-BOB
9.3

Inspektion

(nach EN 806-5 durch den Betreiber)
● Prüfung des Salzverbrauchs in Abhängigkeit vom behandelten
Wasser
● Prüfung der Fixierung des Regenerierabwassersystems
● Prüfung der Zählfunktion des Wasserzählers
● Prüfung des Regenerationsprozesses
● Reinigung der Anlage und des Solebehälters
9.4

Wartung nach EN 806-5

Folgende Wartungsarbeiten müssen regelmässig durch den BWT-
Kundendienst oder einen von BWT zur Wartung autorisierten Installateur
durchgeführt werden.
Wir empfehlen, einen Wartungsvertrag mit Ihrem Installateur oder dem
Werkskundendienst abzuschliessen.
Wartung und Verschleissteile
Hygienische Reinigung des Solebehälters, mind.
Inspektion Regenerationsblock
Inspektion Rückflussverhinderer
Inspektion Soleventil
Inspektion Elektrolysezelle
Kontrolle Salzmangel
Akku „Soft-Control I" aufladen
Hauptmembrane
1 mal pro Woche
Elektrolysezelle
nach Verbrauch
Rückflussverhinderer Regenerationsblock
alle 2 Monate
Abwasserventile
alle 2 Monate
Regenerationsblock
alle 2 Monate
Messeinsatz
Wasserzählerdeckel
Verschneidung
Verbindungs-Schläuche
Soleventil
Soleleitung
Abwasserschlauch
1 mal pro Monat
Behälter
1 mal pro Woche
1 mal pro Woche
10 Gewährleistung
1 mal pro Monat
Im Störfall während der Gewährleistungszeit wenden Sie sich bitte unter
1 mal pro Tag
Nennung des Gerätetyps und der Produktionsnummer (siehe technische
Daten bzw. Typenschild des Gerätes) an Ihren Vertragspartner, die
Installationsfirma.
1 mal pro Tag
Die Nichteinhaltung der Einbauvorbedingungen und der Betreiberpflich-
1 mal pro Tag
ten führen zum Gewährleistungs- und Haftungsausschluss.
Die im Kapitel Betreiberpflichten definierten Verschleissteile und die aus
nicht rechtzeitigem Austausch resultierenden Schäden unterliegen nicht
der 2-jährigen gesetzlichen Gewährleistung.
Geräteausfälle oder mangelhafte Leistung, welche durch falsche
Werkstoffwahl/-kombination, eingeschwemmte Korrosionsprodukte oder
Eisen- und Manganablagerungen verursacht wurden, bzw. für daraus
entstehende Folgeschäden übernimmt BWT keine Haftung.
Bestell-Nr. 11987
Bei Verwendung von Regeneriermittel, das nicht der DIN EN 973 Typ A
entspricht erlischt die Gewährleistung.
DE
1 x pro Jahr
1 x pro Jahr
1 x pro Jahr
1 x pro Jahr
1 x pro Jahr
1 x pro Jahr
1 x pro Jahr
alle 3 Jahre
alle 3 Jahre
alle 3 Jahre
alle 3 Jahre
alle 5 Jahre
alle 5 Jahre
alle 5 Jahre
alle 5 Jahre
alle 5 Jahre
alle 5 Jahre
alle 5 Jahre
alle 5 Jahre
alle 10 Jahre
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