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Sichtprüfung; Messungen; Funktionsprüfung; Prüfung Der Aufschriften - safetytest 1LT Bedienungsanleitung

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SAFETYTEST 1LT Bedienungsanleitung
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durchführbar. Ist der Anschluss des Gerätes nur schwer erreichbar, müssen zur
vollständigen Prüfung dessen Verbindungen (L1, L2, L3, N, PE) zum Versorgungsnetz
u. U. auch an anderer Stelle, z. B. Netzanschlussklemme des Gerätes, Anschlussdose,
Verteiler, usw. aufwendig gelöst werden.
ACHTUNG!!!
Elektrische Geräte mit einem Bemessungsstrom über 16 A müssen direkt an eine
allpolige Netztrenneinrichtung (Last-, Trenn- oder Leistungsschalter) angeschlossen
sein.
Stecker und Steckdosen oder Gerätesteckvorrichtungen mit einem Bemessungsstrom
über 16 A dürfen nicht unter Last gesteckt oder getrennt werden (immer vorher
unbedingt freischalten!).
Stecker und Steckdosen oder Gerätesteckvorrichtungen für Geräte mit einem
Bemessungsstrom von nicht mehr als 16 A benötigen keine Netztrenneinrichtung.
10.3
Sichtprüfung
Die Geräte werden besichtigt auf äußerlich erkennbare Mängel und, soweit möglich,
auch auf Eignung für den Einsatzort, z. B.:
Schäden am Gehäuse,
-
äußere Mängel der Anschlussleitungen,
-
Mängel an Biegeschutz und Zugentlastung der Anschlussleitungen,
-
Anzeichen von Überlastung und unsachgemäßem Gebrauch,
-
unzulässige Eingriffe und Änderungen,
-
ordnungsgemäßer Zustand der Schutzabdeckungen,
-
sicherheitsbeeinträchtigende Verschmutzung und Korrosion,
-
Vorhandensein erforderlicher Luftfilter,
-
freie Kühlöffnungen,
-
Dichtheit,
-
einwandfreie Lesbarkeit von Aufschriften die der Sicherheit dienen, z. B.
-
Warnsymbole, Schutzklasse, Kenndaten der Sicherung, Schalterstellungen an
Trennschaltern, usw.
Hinweis:
Äußerlich erkennbare Mängel, die zu einer mechanischen Gefährdung oder
Brandgefahr führen, sollten die sofortige Instandsetzung nach sich ziehen.
10.4

Messungen

Siehe Kapitel 11.
10.5
Funktionsprüfung
Nach Beendigung der elektrischen Prüfung ist eine Funktionsprüfung des Gerätes
durchzuführen. Eine Teilprüfung kann ausreichend sein.
10.6
Prüfung der Aufschriften
Das Vorhandensein der Aufschriften die der Sicherheit dienen, z. B. Angaben zur
Drehrichtung, sind zu kontrollieren, gegebenenfalls in geeigneter Form zu erneuern
oder zu ergänzen.
10.7
Dokumentation der Prüfung
Die bestandene Prüfung ist zu protokollieren. Sollte sich ein Gerät als nicht sicher
erweisen, ist dies am Gerät deutlich zu kennzeichnen und der Betreiber ist darüber
schriftlich in Kenntnis (Prüfprotokoll/Mängelliste) zu setzen. Die Messwerte und ggf.
Änderungen sind zu protokollieren. Die Anbringung eines Prüfsiegel z. B. „Geprüft
nach VDE 0701-0702 und DGUV Vorschrift 3 am Gerät nach bestandener
Sicherheitsprüfung wird empfohlen.
SAFETYTEST GmbH
ST_1LT_BD_D_V1
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