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Montage und Inbetriebsetzung

3.3 Inbetriebsetzung

3.3
Inbetriebsetzung
!
WARNUNG
Warnung vor gefährlichen Spannungen beim Betrieb elektrischer Geräte
Nichtbeachtung der folgenden Maßnahmen kann Tod, Körperverletzung oder erheblichen Sach-
schaden zur Folge haben:
Nur qualifiziertes Personal soll an diesem Gerät arbeiten. Dieses muss gründlich mit den einschlägigen
²
Sicherheitsvorschriften und Vorsichtsmaßnahmen sowie den Warnhinweisen dieses Handbuches
vertraut sein.
Vor Anschluss irgendwelcher Verbindungen ist das Gerät am Schutzleiteranschluss zu erden.
²
Gefährliche Spannungen können in allen mit der Spannungsversorgung und mit den Mess- bzw. Prüf-
²
größen verbundenen Schaltungsteilen anstehen.
Auch nach Abtrennen der Versorgungsspannung können gefährliche Spannungen im Gerät
²
vorhanden sein (Kondensatorspeicher).
Nach einem Ausschalten der Hilfsspannung soll zur Erzielung definierter Anfangsbedingungen mit
²
dem Wiedereinschalten der Hilfsspannung mindestens 10 s gewartet werden.
Die unter Technische Daten genannten Grenzwerte dürfen nicht überschritten werden, auch nicht bei
²
Prüfung und Inbetriebsetzung.
Bei Prüfungen mit einer Sekundärprüfeinrichtung ist darauf zu achten, dass keine anderen Messgrößen aufge-
schaltet sind und die Auslöse- und ggf. Einschaltkommandos zu den Leistungsschaltern unterbrochen sind,
soweit nicht anders angegeben.
!
GEFAHR
Gefährliche Spannungen bei Unterbrechungen in den Stromwandler-Sekundärkreisen
Nichtbeachtung der folgenden Maßnahme wird Tod, schwere Körperverletzung oder erheblichen
Sachschaden zur Folge haben.
Sekundäranschlüsse der Stromwandler kurzschließen, bevor die Stromzuleitungen zum Gerät unter-
²
brochen werden.
Für die Inbetriebsetzung müssen auch Schalthandlungen durchgeführt werden. Die beschriebenen Prüfungen
setzen voraus, dass diese gefahrlos durchgeführt werden können. Sie sind daher nicht für betriebliche
Kontrollen gedacht.
!
WARNUNG
Warnung vor Gefährdungen durch unsachgemäße Primärversuche
Nichtbeachtung der folgenden Maßnahme kann Tod, Körperverletzung oder erheblichen Sach-
schaden zur Folge haben.
Primärversuche dürfen nur von qualifizierten Personen vorgenommen werden, die mit der Inbetrieb-
²
nahme von Schutzsystemen, mit dem Betrieb der Anlage und mit den Sicherheitsregeln und -
vorschriften (Schalten, Erden, usw.) vertraut sind.
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SIPROTEC 4, 7SD80, Handbuch
E50417-G1100-C474-A2, Ausgabe 02.2018

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