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Garantiebestimmungen Für Den Rollstuhl - Handicare IBIS Bedienungsanleitung

Handbewegter rollstuhl
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Garantiebestimmungen für den Rollstuhl
In den folgenden Garantie- und Haftungsbestimmungen haben die folgenden Begriffe
die hinter dem jeweiligen Begriff aufgeführte Bedeutung:
Produkt:
Abnehmer:
Händler:
Benutzer:
Unbeschadet der Bestimmungen hinsichtlich der Garantie in den für das Produkt
geltenden allgemeinen Bedingungen gilt in Bezug auf die Garantien in jedem Fall
Folgendes:
1. Vorbehaltlich der Fälle, in denen die folgenden Bestimmungen etwas anderes
besagen, verbürgt sich Handicare dem Abnehmer des Produkts gegenüber für
dessen Tauglichkeit für den Zweck, für den das Produkt bestimmt wurde – gemäß
der Beschreibung in dieser Anleitung – und für die Qualität des Materials, aus dem
das Produkt hergestellt wurde, sowie für die Art und Weise, in der das Produkt
gefertigt wurde.
2. Die Reparatur oder der Austausch von Teilen des Produkts, die infolge von Mängeln
durch qualitativ mangelhaftes Material oder Herstellungsfehler notwendig sind, erfolgt
kostenlos, vorausgesetzt, diese Mängel sind innerhalb eines (1) Jahres nach dem
Datum der Lieferung des Produkts an den Abnehmer entstanden. Die
auszuwechselnden Teile müssen zu diesem Zweck franko an Handicare eingeschickt
werden.
Die Demontage bzw. Montage dieser Teile geht zu Lasten des Abnehmers. Zur
kostenlosen Reparatur oder zum Austausch im Sinne des vorigen Hauptsatzes
kommen daher nicht in Betracht:
die Reparatur oder der Austausch von Teilen, die im Zusammenhang mit nach
einem (1) Jahr nach dem Datum der Lieferung des Produkts an den Abnehmer
entstandenen Mängeln notwendig sind;
die Reparatur oder der Austausch, die im Zusammenhang mit Mängeln
erforderlich sind, deren Ursache unrichtiger oder unsorgfältiger Gebrauch des
Produkts ist oder deren Ursache eine Benutzung des Produkts für eine andere
als dessen bestimmungsgemäße Verwendung ist, in welchem Zusammenhang
gilt, dass, wenn der Abnehmer ein Händler ist, dieser Händler Handicare vor
eventuellen Schadenersatzforderungen von Benutzern oder anderen Dritten für
Mängel schützt, deren Ursache unrichtiger oder unsorgfältiger Gebrauch des
Produkts ist;
Teile, die dem Verschleiß unterliegen, und wenn die Notwendigkeit zur
Reparatur oder zum Austausch dieser Teile die tatsächliche Folge normaler
Abnutzung ist.
3. Unbeschadet der Bestimmungen in Punkt 2 gilt hinsichtlich eines elektrischen Produkts,
dass in Bezug auf die Batterie, die ein Teil des Produkts ist, eine Garantie lediglich im
Falle von Störungen oder dem nicht Funktionieren der Batterie gewährt wird, wenn dies
nachweislich die unmittelbare Folge von Material- oder Herstellungsfehlern ist. Eine
Störung oder das nicht Funktionieren der Batterie infolge der normalen Abnutzung fällt
nicht unter die Garantie im Sinne dieser Garantiebestimmungen. Ebenso wenig fallen
Der von Handicare hergestellte und gelieferte, von Hand
bewegte oder elektrische Rollstuhl oder Elekromobil.
Person, die ein Produkt unmittelbar von Handicare bezieht.
Person, die ein von Handicare bezogenes Produkt an Dritte
weiterliefert.
Person, die ein von Handicare hergestelltes Produkt benutzt.
Vorwort
11

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