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Handicare IBIS Bedienungsanleitung Seite 12

Handbewegter rollstuhl
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Vorwort
Störungen oder das nicht Funktionieren unter diese Garantie, wenn diese die Folge
zweckwidrigen oder unsachgemäßen Gebrauchs des Produkts oder der dazu
gehörigen Batterie sind, einschließlich des unrichtigen Aufladens der Batterie und der
Unterlassung der Durchführung rechtzeitiger und guter Wartung, in welchem
Zusammenhang ferner gilt, dass, wenn der Abnehmer ein Händler ist, dieser Händler
Handicare vor eventuellen Schadenersatzforde-rungen von Benutzern oder anderen
Dritten schützt, deren Ursache der oben gemeinte unrichtige oder unsorgfältige
Gebrauch des Produkts oder der dazu gehörigen Batterie ist.
4. Die in den oben genannten Bestimmungen ausgedrückten Garantien entfallen in
jedem Fall, wenn:
den Richtlinien von Handicare zur Wartung des Produkts nicht oder nur
unzureichend Folge geleistet wurde;
eine erforderliche Reparatur oder ein erforderlicher Austausch von Teilen durch
Vernachlässigung, Beschädigung oder eine Überlastung des Produkts oder
eine Verwendung des Produkts für eine andere als die zweckgemäße
Bestimmung verursacht wurde;
Teile des Produkts gegen Teile anderer als der von Handicare verwendeten
Herkunft ausgewechselt wurden bzw. wenn Teile des Produkts ohne Zustimmung
von Handicare ausgewechselt wurden.
5. Die in den Bestimmungen 1 bis 3 aufgeführten Garantien entfallen ferner, falls es
sich um die Wiederverwendung durch einen neuen Benutzer innerhalb der
Garantiefrist handelt und diese Wiederverwendung Anpassungen des Rollstuhls
beliebiger Art erforderlich machte, und diese Anpassungen nicht von oder im
Auftrag oder auf Anweisung von Handicare durchgeführt wurden.
6. Damit der Anspruch auf Schadenersatz im Rahmen der oben ausgeführten Garantien
erhalten bleibt, muss sich der Abnehmer im Schadensfall oder bei anderen Vorfällen so
schnell wie möglich mit Handicare in Verbindung setzen und sie darüber möglichst
vollständig informieren.
Die Möglichkeit der Inanspruchnahme der oben genannten Garantien entfällt für den
Abnehmer in jedem Fall nach 20 Arbeitstagen nach dem Schadensfall bzw. des
Vorfalls, der Anlass für die Inanspruchnahme der Garantien ist.
7. Die Garantiefrist wird durch das Auswechseln von Teilen oder die Reparatur bzw.
den Umbau des Produkts innerhalb eines laufenden Garantiezeitraums nicht
verlängert.
8. Auf Reparaturen bzw. Umbauten des Produkts, die nicht von oder im Auftrag von bzw. auf
Anweisung von Handicare durchgeführt wurden, gewährt Handicare keine Garantie. Falls
Reparaturen oder Umbauten von oder im Auftrag von bzw. auf Anweisung eines
Abnehmers durchgeführt wurden, schützt der Abnehmer Handicare Dritten gegenüber vor
Schaden-ersatzansprüchen, die sich im weitesten Sinne des Wortes aus solchen
Reparaturen oder Umbauten ergeben.
EBAXXX-010008010-de.doc
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