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Abgasführung; Zulässige Abgaszubehöre; Montagebedingungen; Grundsätzliche Hinweise - Buderus Logamax plus GB062-24 K Installations- Und Wartungsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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Abgasführung
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Abgasführung
4.1
Zulässige Abgaszubehöre
Das Abgaszubehör ist Bestandteil der CE-Zulassung des Geräts. Aus
diesem Grund dürfen nur die vom Hersteller als Zubehör angebotenen
Original-Abgaszubehöre montiert werden.
• Abgaszubehöre konzentrisches Rohr Ø 60/100 mm
• Abgaszubehöre konzentrisches Rohr Ø 80/125 mm
• Abgaszubehöre Einzelrohr Ø 80 mm
Die Bezeichnungen und Artikelnummern der Bestandteile dieser
Originalabgaszubehöre finden Sie im Gesamtkatalog.
4.2

Montagebedingungen

4.2.1
Grundsätzliche Hinweise
▶ Installationsanleitungen der Abgaszubehöre beachten.
▶ Abmessungen von Speichern für die Installation des Abgaszubehörs
berücksichtigen.
▶ Dichtungen an den Muffen der Abgaszubehöre mit lösungsmittel-
freiem Fett fetten.
▶ Abgaszubehöre bis zum Anschlag in die Muffen schieben.
▶ Waagerechte Abschnitte mit 3° Steigung (= 5,2 %, 5,2 cm pro Meter)
in Abgasströmungsrichtung verlegen.
▶ In feuchten Räumen Verbrennungsluftleitung isolieren.
▶ Prüföffnungen leicht zugänglich einbauen.
4.2.2
Anordnung von Prüföffnungen
• Bei zusammen mit dem Gerät geprüften en bis 4 m Länge ist eine
Prüföffnung ausreichend.
• In waagerechten Abschnitten/Verbindungsstücken mindestens eine
Prüföffnung vorsehen. Der maximale Abstand zwischen den Prüföff-
nungen beträgt 4 m. Prüföffnungen an Umlenkungen größer 45° an-
ordnen.
• Für waagerechte Abschnitte/Verbindungsstücke genügt insgesamt
eine Prüföffnung, wenn
– der waagerechte Abschnitt vor der Prüföffnung nicht länger als
2 m ist und
– sich die Prüföffnung im waagerechten Abschnitt höchstens 0,3 m
vom senkrechten Teil entfernt befindet und
– sich im waagerechten Abschnitt vor der Prüföffnung nicht mehr
als zwei Umlenkungen befinden.
• Die untere Prüföffnung des senkrechten Abschnitts der Abgasleitung
darf wie folgt angeordnet werden:
– im senkrechten Teil der Abgasanlage direkt oberhalb der Ein-
führung des Verbindungsstücks oder
– seitlich im Verbindungsstück höchstens 0,3 m entfernt von der
Umlenkung in den senkrechten Teil der Abgasanlage oder
– an der Stirnseite eines geraden Verbindungsstücks höchstens
1 m entfernt von der Umlenkung in den senkrechten Teil der
Abgasanlage.
• Abgasanlagen, die nicht von der Mündung aus gereinigt werden
können, müssen eine weitere obere Prüföffnung bis zu 5 m unterhalb
der Mündung haben. Senkrechte Teile von Abgasleitungen, die eine
Schrägführung größer 30° zwischen der Achse und der Senkrechten
aufweisen, benötigen in einem Abstand von höchstens 0,3 m zu den
Knickstellen eine Prüföffnung.
• Bei senkrechten Abschnitten kann auf die obere Prüföffnung
verzichtet werden, wenn:
– der senkrechte Teil der Abgasanlage höchstens einmal bis zu 30°
schräggeführt (gezogen) wird und
– die untere Prüföffnung nicht mehr als 15 m von der Mündung
entfernt ist.
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4.2.3
Abgasführung im Schacht
Anforderungen
• An die Abgasleitung im Schacht darf nur ein Gerät angeschlossen
werden.
• Wenn die Abgasleitung in einen bestehenden Schacht eingebaut
wird, müssen evtl. vorhandene Anschlussöffnungen baustoffgerecht
und dicht verschlossen werden.
• Der Schacht muss aus nichtbrennbaren, formbeständigen Baustof-
fen bestehen und eine Feuerwiderstandsdauer von mindestens
90 Minuten haben. Bei Gebäuden mit geringer Höhe genügt eine
Feuerwiderstandsdauer von 30 Minuten.
Bauliche Eigenschaften des Schachts
• Abgasleitung zum Schacht als Einzelrohr (B
– Der Aufstellraum muss eine Öffnung mit 150 cm
2
Öffnungen mit je 75 cm
freiem Querschnitt ins Freie haben.
– Die Abgasleitung muss innerhalb des Schachts über die gesamte
Höhe hinterlüftet sein.
– Die Eintrittsöffnung der Hinterlüftung (mindestens 75 cm
im Aufstellraum der Feuerstätte angeordnet und mit einem Luft-
gitter abgedeckt werden.
• Abgasleitung zum Schacht als konzentrisches Rohr (B
– Im Aufstellraum ist keine Öffnung ins Freie erforderlich, wenn der
Verbrennungsluftverbund (4 m
leistung) sichergestellt ist. Anderenfalls muss der Aufstellraum
2
eine Öffnung mit 150 cm
freiem Querschnitt ins Freie haben.
– Die Abgasleitung muss innerhalb des Schachts über die gesamte
Höhe hinterlüftet sein.
– Die Eintrittsöffnung der Hinterlüftung (mindestens 75 cm
Aufstellraum der Feuerstätte anzuordnen und mit einem Luftgitter
abzudecken.
• Verbrennungsluftzufuhr durch konzentrisches Rohr im Schacht
(C
, Bild 13):
33
– Die Verbrennungsluftzufuhr erfolgt durch den Ringspalt des
konzentrischen Rohres im Schacht.
– Eine Öffnung ins Freie ist nicht erforderlich.
– Zur Hinterlüftung des Schachts darf keine Öffnung angebracht
werden. Ein Luftgitter wird nicht benötigt.
• Verbrennungsluftzufuhr durch Getrenntrohr (C
– Die Verbrennungsluftzufuhr erfolgt als separate Verbrennungs-
luftrohr von außen.
– Die Abgasleitung muss innerhalb des Schachts über die gesamte
Höhe hinterlüftet sein.
– Die Eintrittsöffnung der Hinterlüftung (mindestens 75 cm
im Aufstellraum der Feuerstätte angeordnet und mit einem Luft-
gitter abgedeckt werden.
• Verbrennungsluftzufuhr durch den Schacht im Gegenstromprinzip
,  Bild 11):
(C
93
– Die Verbrennungsluftzufuhr erfolgt als die Abgasleitung im
Schacht umspülender Gegenstrom.
– Eine Öffnung ins Freie ist nicht erforderlich.
– Zur Hinterlüftung des Schachts darf keine Öffnung angebracht
werden. Ein Luftgitter wird nicht benötigt.
Logamax plus – 6720864818 (2017/07)
,  Bild 7):
23
2
oder zwei
2
) muss
,  Bild 8):
33
3
Rauminhalt je kW Nennwärme-
oder zwei Öffnungen mit je 75 cm
2
) ist im
,  Bild 10):
53
2
) muss
2

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