Auslegung Oktober 2009
Technische Änderungen vorbehalten!
KÖMMERLING 88plus
Fensterstatik
Statische Berechnung Grundlagen
3.2 Gebrauchstauglichkeit
Begrenzung und Durchbiegung
Gemäß technischer Richtlinie für linienförmig gelagerte Verglasungen (TLRV)
darf die Durchbiegung der Auflagerprofile, bzw. sinngemäß die freitragenden
Rahmenteile, L/200 (L= Stützweite bis zu 300 cm), jedoch höchstens 15 mm
betragen. Bei Stützweiten über 300 cm nicht größer als L/300 der Stützweiten.
Bei Verwendung von Isoliergläsern empfiehlt es sich bei Sonderformen
Rücksprache mit den Glasherstellern zu halten.
Statische Nachweise sind für Rahmenteile erforderlich, die nicht direkt mit dem
Baukörper verbunden sind, wie z.B. Kämpfer oder Pfosten im Blendrahmen,
Kopplungen bei Fensterbändern sowie Blendrahmen, die nicht gemäß den
geforderten Befestigungsabständen von 700 mm am Baukörper befestigt wer-
den können (z.B. im Bereich von Rolladenkästen).
Zur Ermittlung der geforderten Trägheitsmomente werden zunächst die Belastungs-
breiten und Stützweiten des zu berechnenden Rahmenteils ermittelt.
3.3 Nachweis der Standsicherheit
Eine Überprüfung mittels Standsicherheitsnachweis ist infolge der immer grö-
ßeren zulässigen Verformungen notwendig. Dieser wird durch das erforderliche
Widerstandsmoment (Werf) dargestellt. Grundlage des Nachweises ist das
Teilsicherheitskonzept der DIN 18800.
4.
Anwendung
4.1
Allgemein
Verstärkungen
Als Armierung sind korrosionsgeschützte Stahlprofile zu verwenden. Die Mindest-
wanddicke von Stahlverstärkungen beträgt 1,25 mm. Bei einer Unterschreitung
der Mindestwanddicke ist ein Eignungsnachweis (Statik und Eignungsprüfung)
zu erbringen.
Fensterflügel aus weißen Profilen sind ab einer Größe von
B x H: 1000 mm x 1300 mm zu verstärken.
Blendrahmen sind ab einer Größe von 2000 mm, und wenn die geforderten
Befestigungsabstände von 700 mm am Baukörper überschritten werden, zu
verstärken.
Die Verschraubung der Stahlverstärkungen erfolgt 50 mm aus den Innenecken
mit einem maximalen zulässigen Schraubabstand von 300 - 500 mm für PVC-
weiß.
Farbige Profile sind grundsätzlich mit Stahlarmierung zu verstärken, der
Befestigungsabstand beträgt maximal 250 - 350 mm.
Darüber hinaus gelten für Sonderfenster, wie z.B. Schallschutzfenster oder ein-
bruchhemmende Fenster, besondere Verarbeitungs- und Verstärkungshinweise.
Verbreiterungsprofile
Damit zwischen Blendrahmen und Verbreiterungsprofil bzw. zwischen
Verbreiterung und Verbreiterung durch temperaturbedingte Dehnungen keine
Fuge entsteht, werden Verbreiterungsprofile generell verschraubt.
Der Befestigungsabstand beträgt bei weißen Verbreiterungsprofilen maximal
400 mm. Bei farbigen Verbreiterungen ist ein Schraubabstand von maximal
300 mm einzuhalten.
Werden mehrere Verbreiterungen hintereinander montiert, müssen diese mit-
einander verschraubt werden, um die Kraftschlüssigkeit sicher zu stellen.
Register
Maßstab
6 . 1
nicht maßstabsgerecht
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