5.7
Gangendsicherung (o)
Fahrzeuge mit Gangendsicherung werden vor der Gangausfahrt oder im Stichgang
abgebremst. Dabei gibt es zwei Grundvarianten:
1. Abbremsung bis auf Stillstand
2. Abbremsung auf 2,5 km/h.
Weitere Varianten (Beeinflussung der nachfolgenden Fahrgeschwindigkeit, Beein-
flussung der Hubhöhe etc.) sind verfügbar.
1. Abbremsung bis auf Stillstand:
Beim Überfahren des Gangendsicherungsmagneten in Richtung Gangende wird das
Fahrzeug bis zum Stillstand abgebremst.
Um die Fahrt fortzusetzen:
– Fußtaster kurz loslassen und wieder betätigen
Das Fahrzeug kann mit max. 2,5 km/h aus dem Schmalgang gefahren werden.
2. Abbremsung bis auf 2,5 km/h:
Beim Überfahren des Gangendsicherungsmagneten in Richtung Gangende wird das
Fahrzeug auf 2,5 km/h abgebremst und kann mit dieser Geschwindigkeit aus dem
Schmalgang gefahren werden.
M
In beiden Fällen ist der Bremsweg von der Fahrgeschwindigkeit abhängig.
F
Die Gangendsicherungsbremsung ist eine Zusatzfunktion zur Unterstützung des Be-
dieners, die ihn jedoch nicht von seiner Verantwortung entbindet, z.B. der Überwa-
chung der Abbremsung am Gangende und ggf. dem Einleiten der Bremsung.
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