Symbol
Bedeutung
Leuchtet beim Anlassen des
Motors 2 Sekunden lang: Automa-
tische Funktionskontrolle.
Leuchtet über 2 Sekunden lang:
Fehler im ABS-System. Die nor-
male Bremsanlage des Fahrzeugs
funktioniert ordnungsgemäß, aber
ohne ABS-Funktion.
Wenn die Meldung
Bremspedal
Geänderte Eigenschaften War-
tung erforderlich!
erscheint, ist
das „Brake-by-Wire"-System außer
Funktion. Das Bremspedal lässt
sich weiter herunterdrücken und
muss stärker betätigt werden, um
die gewohnte Bremsleistung zu
erzielen.
WARNUNG
Wenn die Warnleuchten für Bremse und ABS
gleichzeitig aufleuchten, kann ein Fehler in
der Bremsanlage vorliegen.
•
Falls der Füllstand im Bremsflüssigkeits-
behälter zu diesem Zeitpunkt normal ist,
fahren Sie zur Kontrolle der Bremsanlage
vorsichtig in die nächste Werkstatt – eine
Volvo-Vertragswerkstatt wird empfohlen.
•
Falls der Bremsflüssigkeitsstand unter
dem MIN-Füllstand im Bremsflüssigkeits-
behälter liegt, sollte das Fahrzeug nicht
weitergefahren werden, ohne Bremsflüs-
sigkeit nachzufüllen. Die Ursache für den
Bremsflüssigkeitsverlust ist zu prüfen.
Themenbezogene Informationen
•
Bremsfunktionen (S. 453)
•
Bremskraftverstärker (S. 456)
•
Bremsleuchten (S. 150)
•
Notbremsleuchten (S. 455)
•
Informationen zum Hybridsystem auf dem
Fahrerdisplay (S. 102)
STARTEN UND FAHREN
Notbremsleuchten
Die Notbremsleuchten werden aktiviert, um den
Verkehr hinter dem Fahrzeug vor einem starken
Abbremsen zu warnen. Bei dieser Funktion blin-
ken die Bremsleuchten, statt wie bei einer nor-
malen Bremsung konstant zu leuchten.
Die Notbremsleuchten werden eingeschaltet,
wenn das Fahrzeug abrupt abgebremst oder bei
hohen Geschwindigkeiten das ABS aktiviert wird.
Wenn das Fahrzeug wieder ausreichend langsam
fährt, geht das Blinken der Bremsleuchten in nor-
males Leuchten über; gleichzeitig wird die Warn-
blinkanlage des Fahrzeugs eingeschaltet. Diese
blinkt, bis der Fahrer das Fahrzeug wieder auf
eine höhere Geschwindigkeit gebracht oder die
Warnblinkanlage ausgeschaltet hat.
Themenbezogene Informationen
•
Betriebsbremse (S. 453)
•
Warnblinkanlage (S. 151)
•
Bremsleuchten (S. 150)
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