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Garantiebestimmungen - Handicare Puma 20 Bedienungsanleitung

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30 | Garantie
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Garantie

9.1 Garantiebestimmungen

Für die Garantie- und Haftungsbestimmungen
werden folgende Begriffe wie folgt defi niert:
Produkt: Der von Handicare hergestellte
und gelieferte von Hand bewegte oder
elektrische Rollstuhl oder Scooter.
Abnehmer: Die Person, die ein Produkt
unmittelbar von Handicare bezieht.
Händler: Die Person, die ein von Handicare
bezogenes Produkt an Dritte weiterliefert.
Benutzer: Die Person, die ein von
Handicare hergestelltes Produkt benutzt.
Unbeschadet der Bestimmungen hinsichtlich
der Garantie in den für das Produkt geltenden
allgemeinen Bedingungen gilt in Bezug auf die
Garantie in jedem Fall Folgendes:
1. Vorbehaltlich der Fälle, in denen die
folgenden Bestimmungen etwas anderes
besagen, verbürgt sich Handicare für die
Tauglichkeit des Produktes für den Zweck,
für den es bestimmt wurde – gemäß der
Beschreibung in dieser Anleitung – und für
die Qualität des Materials, aus dem das
Produkt hergestellt wurde, sowie für die
Art und Weise, in der das Produkt gefertigt
wurde.
2. Die Reparatur oder der Austausch von
Teilen des Produkts, die infolge von
Mängeln durch qualitativ unzulängliches
Material oder Herstellungsfehler notwendig
sind, erfolgt kostenlos, vorausgesetzt,
diese Mängel sind innerhalb eines (1)
Jahres nach dem Datum der Lieferung des
Produkts an den Abnehmer entstanden. Die
auszuwechselnden Teile müssen zu diesem
Zweck franko an Handicare eingeschickt
werden. Die Demontage oder Montage der
betreffenden Teile erfolgt auf Kosten des
Abnehmers. Zur kostenlosen Reparatur oder
zum Austausch im Sinne des vorigen Satzes
kommen daher nicht in Betracht:
A. Reparatur oder Austausch, der aufgrund
eines Mangels notwendig ist, der später
als ein (1) Jahr nach dem Datum der
Lieferung des Produkts an den Abnehmer
aufgetreten ist;
B. Reparatur oder Austausch, der aufgrund
eines Mangels notwendig ist, der
durch falschen oder nicht sorgfältigen
Gebrauch des Produkts oder durch die
Verwendung des Produktes außerhalb
seines Bestimmungszwecks entstanden
ist. Ist der Abnehmer ein Händler,
wird dieser Handicare vor eventuellen
Forderungen der Benutzer oder
Dritter schützen, sofern der Mangel
auf unrichtigen oder nicht sorgfältigen
Gebrauch des Produktes zurückzuführen
ist;
C. Teile, die dem Verschleiß unterliegen
sowie der Bedarf an Reparatur oder
Austausch von Teilen als tatsächliche
Folge des normalen Verschleißes.
3. Unabhängig der Bestimmungen in Absatz
2 gilt für elektrische Produkte, dass eine
Garantie für den zum Gerät zugehörigen
Akku nur dann gegeben wird, wenn die
Störung oder der Funktionsausfall des
Akkus nachweislich eine direkte Folge von
Material- oder Fertigungsfehlern ist. Eine
Störung oder ein Funktionsausfall des
Akkus als Folge des normalen Verschleißes
fällt, wie in den Garantiebestimmungen
festgelegt, nicht unter die Garantie.
Ebenfalls nicht unter die Garantie fallen
Störungen oder Funktionsausfälle, die
eine Folge eines zweckwidrigen oder
unsachgemäßen Gebrauchs des Produktes
oder des Akkus, der Bestandteil des
Produktes ist, sind, hierin inbegriffen sind
das fehlerhafte Aufl aden des Akkus und
das Versäumen einer rechtzeitigen und
ordnungsgemäßen Wartung. In diesem
Fall gilt auch hier, falls der Abnehmer ein
Händler ist, dass der Händler Handicare
vor eventuellen Forderungen der Benutzer
oder Dritter schützt, die ihre Ursache im
zweckwidrigen oder unsachgemäßen
Gebrauch des Produktes oder des
dazugehörigen Akkus fi nden.
4. Die Garantien, die in den vorangehenden
Bestimmungen dargelegt wurden, verfallen
in folgenden Situationen auf jeden Fall:
A. wenn die Richtlinien von Handicare für
die Instandhaltung des Produkts nicht
oder nicht ausreichend befolgt wurden;
B. wenn eine erforderliche Reparatur oder
ein Austausch von Komponenten ihre
Ursache fi ndet in der Vernachlässigung,
Beschädigung oder Überlastung

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