mindestens über 30 cm (siehe Punkt C+D der Abbildung) (gemessen von
der Feuerraumöffnung bzw. der Sichtscheibe) erstrecken!
Im Strahlungsbereich der Feuerraumtür bzw. Sichtscheibe dürfen keine
brennbaren Bauteile, Möbel, Vorhänge oder Dekorationen aufgestellt
werden. Dieser Abstand kann auf 400 mm verringert werden, wenn
zwischen Feuerstätte und brennbaren Bauteilen ein beidseitig belüftetes
Strahlschutzblech aufgestellt wird.
Ausloten des Strahlungsbereichs
Um den Strahlungsbereich des Kaminofens auszulegen, setzen Sie ein
Messmittel (Zollstock oder Maßband) auf die Oberfläche der Frontscheibe
und loten am seitlichen Türholm vorbei den Kaminofenmittelpunkt an
(siehe unten stehende Skizze). In dem daraus resultierenden Winkel und
dem Abstand A1 dürfen sich seitlich keine brennbaren bzw. nicht zu
schützenden Bauteile befinden. Die Abnahme Ihres Kaminofens vor der
Inbetriebnahme wird vom zuständigen Schornsteinfeger vorgenommen.
Dieser kann Sie im Vorfeld auch über die Aufstellbedingungen vor Ort
beraten und Ihnen Hinweise zum ordnungsgemäßen Aufbau Ihres
Kaminofens geben.
Die Skizze stellt eine mögliche Aufstellsituation dar und gilt symbolisch
für alle Kaminöfen mit runder Feuerraumscheibe.
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2.3.5.
Absperrvorrichtung
Abgasanlagen sind gemäß den Fachregeln des Kachelofen- und
Luftheizungsbauhandwerk (TROL) zu erstellen. Kaminöfen dürfen eine
Absperrvorrichtung im Abgasweg aufweisen. Die Absperrvorrichtung darf
die Prüf- und Reinigungsarbeiten an Verbindungsstücken nicht behindern
und sich nicht selbstständig schließen können. Die Stellung der Absperr-
vorrichtung muss von außen erkennbar sein, z.B. an der Stellung des
Bedienungsgriffes. Absperrvorrichtungen dürfen nur im Abgassammler,
Abgasstutzen oder im Verbindungsstück eingebaut werden.
2.3.6.
Verbindungsstück
Ihr Kaminofen wird mit Ø 150 mm / Ø 160 mm Verbindungsstücken aus
mind. 2 mm dickem Stahlblech mit dem Schornstein verbunden. Diese
müssen der DIN 1298 bzw. DIN EN 1856-2 entsprechen und gemäß DIN
18160 bzw. den landesspezifischen Vorschriften an den Schornstein
angeschlossen werden. Es ist darauf zu achten, das Abgasrohr auf
kürzestem Weg steigend zum Schornstein zu legen. Dabei sind möglichst
wenige Umlenkungen des Abgasstroms vorzunehmen. Die Standsicher-
heit des Abgasrohres muss gegeben sein, gegebenenfalls ist das
Abgasrohr mit Schellen zu befestigen. Führt das Abgasrohr durch eine
brennbare Wand oder befinden sich im näheren Umkreis brennbare
Bauteile, ist entsprechend den Vorschriften zu dämmen. Grundsätzlich ist
die Verbindungsleitung so zu montieren, dass jederzeit eine Reinigung
der Verbindungsleitung möglich ist. Dies ist durch eine entsprechende
Anzahl von Reinigungsöffnungen zu gewährleisten. Der Mindestabstand
vom Schornsteinverbindungsstück zu brennbaren Bauteilen kann je nach
Angabe des Herstellers den Abstand vom Kaminofen zu brennbaren
Bauteilen vergrößern. Die angegebenen Mindestabstände zu brennbaren
Bauteilen dieser Anleitung beziehen sich auf den Kaminofen und müssen
ggf. angepasst werden.
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