Die Skizze stellt eine mögliche Aufstellsituation dar und gilt symbolisch
für alle Kaminöfen mit runder Feuerraumscheibe.
Hierbei beschreibt der
Abstand A den Mindestabstand von Kaminofenseitenwand zur
Aufstellwand
Abstand B den Mindestabstand von Kaminofenrückwand zur
Aufstellwand
Abstand C den Strahlungsbereich vor der Sichtscheibe(n) des
Kaminofen
Beachten Sie bei der Aufstellung die Hinweise zum Brandschutz und
fragen Ihren zuständigen Schornsteinfeger.
Aufstellwände, die nicht brennbar oder nicht zu schützen sind,
sind durch ihren Aufbau und ihrer Materialart geeignet Tempera-
turen >85°C dauerhaft ausgesetzt zu sein.
Aufstellwände, die brennbar oder zu schützen sind (z.B. Holz-
ständerbauweise) müssen gegen Temperaturen >85°C geschützt
werden.
Vor der Aufstellung des Kaminofens ist es notwendig die Aufstellwände zu
bewerten. Kann die Art der Aufstellwand nicht eindeutig zugewiesen
werden muss ein Fachmann (Schornsteinfeger) hinzugezogen werden.
Tapeten als Wandbeläge sind gemäß DIN 4102-1 keine brennba-
ren Bauteile und benötigen keine besonderen Vorkehrungen zum
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Brandschutz. Beachten Sie hierbei, dass der unterliegende Auf-
bau der Tapete (z.B. Holzständerbauweisen) sehr wohl brennbar
oder zu schützen und entsprechende Vorkehrungen zu treffen
sind!
Beachten Sie den Mindestabstand vom Schornsteinverbindungs-
stück zu brennbaren Bauteilen (siehe „2.2.5 Verbindungsstück").
Oberhalb der Feuerstätte dürfen sich im Abstand von 50 cm keine
brennbaren Gegenstände befinden!
Besonderer Hinweis zum seitlichen Mindestabstand
Der seitliche Mindestabstand (A) beschreibt den Mindestabstand von
Kaminofen zur seitlichen Aufstellwand und ist von der hinteren Aufstell-
wand bis zum Beginn des Strahlungsbereichs (E) der Frontscheibe gültig.
Bei Geräten mit gewölbter Frontscheibe oder breitem Strahlungsbereich
muss der minimale Wandabstand (A) um den hineinragenden Strahlungs-
bereich angepasst werden.
Die Skizze stellt eine mögliche Aufstellsituation dar und gilt symbolisch
für alle Kaminöfen mit runder Feuerraumscheibe.
Bodenbeläge im Nahbereich
Vor der Feuerraumöffnung sind Fußböden aus brennbaren Materialien
durch einen Belag aus nicht brennbaren Baustoffen zu schützen. Der
Belag muss sich nach vorn über mindestens 50 cm und seitlich jeweils
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