2.3.3.1.
separate
Verbrennungsluftzufuhr
Es besteht die Möglichkeit, den Kaminofen separat mit Verbrennungsluft
zu versorgen. Der separate Verbrennungsluftanschluss kann an der
Geräterückseite oder von unten angeschlossen werden. Der Stutzen ist
vormontiert und die Verkleidung ist entsprechend zu öffnen. Bei An-
schluss einer Rohrverbindung an den Verbrennungsluftanschlussstutzen
kann die Verbrennungsluft von außen bzw. aus anderen Räumen z.B.
dem Keller, dem Kaminofen zugeführt werden. Bei Anschluss des
Kaminofens an eine Verbrennungsluftleitung sind die Hinweise der TROL
(Fachregeln), der DIN 18896 etc. zu beachten und anzuwenden.
Insbesondere ist auf eine ausreichende Dimensionierung der
Rohrleitungen zu achten!
Verbrennungsluftöffnungen und -leitungen dürfen nicht verschlossen oder
zugestellt werden, sofern nicht durch besondere Sicherheitseinrichtungen
sichergestellt ist, dass die Feuerstätte nur bei geöffnetem Verschluss
betrieben werden kann. Der Querschnitt darf nicht durch einen Ver-
schluss oder durch ein Gitter verengt werden. Diese Maßnahme ist bei
LAS-Schornsteinen nicht erforderlich. Sollte die Leitung für die Verbren-
nungsluft aus dem Gebäude geführt werden, so ist sie mit einer Absperr-
vorrichtung zu versehen. Dabei muss die Stellung der Absperrvorrichtung
von außerhalb der Verbindungsleitung erkennbar sein. Bei dieser
Ausführung sollte die Rohrleitung isoliert sein, um Kondensatbildung zu
vermeiden. Außerdem sollte das Rohr so verlegt sein, dass kein Wasser
oder sonstige Stoffe in den Kaminofen eindringen können und evtl.
anfallendes Kondensat nach außen abfließen kann. Nach den Vorschrif-
ten sind Verbrennungsluftleitungen in Gebäuden mit mehr als zwei
Vollgeschossen, die Brennwände überbrücken, so herzustellen, dass
Feuer und Rauch nicht in andere Geschosse oder Brandabschnitte
übertragen werden können. Landesspezifische- und örtliche Brandschutz-
bestimmungen sind zu beachten!
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2.3.4.
Brandschutz
Allgemeine Hinweise zum Brandschutz
Kaminöfen sind Wärmeerzeuger und unterliegen Vorschriften und
notwendigen Maßnahmen zum Brandschutz. Schon bei der Wahl des
Aufstellortes sind die Brandschutzbestimmungen und die einzuhaltenden
Mindestabstände des Geräts zu beachten. Grundsätzlich muss ein
Wandabstand zur Rückwand von mind. 5 cm eingehalten werden.
Aus Gründen der Sicherheit und des Brandschutzes sind bei zu
schützenden Wänden oder brennbaren Bauteilen größere Abstände
sicherzustellen.
In der nachfolgenden Tabelle sind die einzuhaltenden Abstände doku-
mentiert. Achten Sie auf die Einhaltung der angegebenen Abstände.
brennbar
Abstand zur
seitlichen Wand
A (cm)
nicht zu schützen
brennbar
Abstand zur
hinteren Wand
B (cm)
nicht zu schützen
Abstand im
brennbar
Strahlungsbereich
der Scheibe
nicht zu schützen
C (cm)
Länge x Breite
Abmaße Brand-
schutz Bodenbelag
Radius (bei rundem
D (cm)
Bodenbelag)
35
20
20
5
80
80
50 x 30
50
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