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Sicherheitsbestimmungen Für Die Elektrostatische Pulverbeschichtung - ITW Gema EasySelect-Cup Betriebsanleitung

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Sicherheitsbestimmungen für die elektrostatische Pulverbeschichtung
1. Diese Einrichtung kann gefährlich sein, wenn sie nicht gemäß den Angaben in dieser
Gebrauchsanleitung betrieben wird.
2. Sämtliche elektrostatisch leitfähigen Teile, die sich innerhalb eines Abstandes von 5 m
von der Beschichtungsstelle befinden und insbesondere die Werkstücke müssen
geerdet sein.
3. Der Fußboden des Beschichtungsgebietes muß elektrisch leitfähig sein (normaler Beton
ist allgemein leitfähig).
4. Das Bedienungspersonal muß elektrisch leitfähige Fußbekleidung tragen (z. B.
Ledersohlen).
5. Das Bedienungspersonal sollte die Pistole in der bloßen Hand halten. Werden
Handschuhe getragen, so müssen diese elektrisch leitfähig sein.
6. Das mitgelieferte Erdungskabel (grün/gelb) an der Erdungsschraube des
elektrostatischen Pulverhandbeschichtungsgerätes anschließen. Das Erdungskabel muß
gute metallische Verbindung mit der Beschichtungskabine, der Rückgewinnungsanlage
und der Förderkette bzw. der Aufhängevorrichtung der Objekte haben.
7. Die Spannungs- und Pulverzuleitungen zu den Pistolen müssen so geführt werden, daß
sie gegen mechanische, thermische und chemische Beschädigungen weitgehend
geschützt sind.
8. Das Pulverbeschichtungsgerät darf sich erst einschalten lassen, wenn die Kabine in
Betrieb ist. Setzt die Kabine aus, muß auch das Pulverbeschichtungsgerät ausschalten.
9. Die Erdung aller leitfähigen Teile (z.B. Haken, Kettenförderer, usw.) ist mindestens
wöchentlich zu kontrollieren. Der Erdableitungswiderstand muß ≤ 1 MΩ betragen.
10. Beim Reinigen der Pistole und beim Auswechseln der Düsen muß das Steuergerät
abgeschaltet werden.
11. Bei Arbeiten mit Reinigungsmitteln können gesundheitsgefährdende explosive Dämpfe
entstehen. Beim Umgang mit diesen Mitteln unbedingt die Herstellerhinweise
beachten!
12. Bei der Entsorgung von Pulverlacken und Reinigungsmitteln sind die Herstellerhinweise
sowie die jeweils geltenden Umweltschutzbestimmungen zu beachten.
13. Bei Beschädigungen (abgebrochene Teile, Risse) und Weglassen von Bestandteilen der
Sprühpistole darf diese nicht mehr betrieben werden.
14. Zu Ihrer eigenen Sicherheit benützen Sie nur Zubehör und Zusatzgeräte, die in der
Betriebsanleitung angegeben werden. Der Gebrauch anderer Einzelteile kann eine
Verletzungsgefahr bergen. Verwenden Sie nur ITW-Gema-Originalersatzteile!
15. Reparaturen dürfen nur durch Fachpersonal und auf keinen Fall im ex-gefährdeten
Bereich durchgeführt werden. Der Ex-Schutz darf dadurch nicht beeinträchtigt werden.
16. Bedingungen, die zu gefährlichen Staubkonzentration in Pulversprühkabinen oder an
Pulversprühständen führen können, sind zu vermeiden. Es muß ausreichend technische
Lüftung vorhanden sein, damit eine Staubkonzentration von 50 % der unteren
Explosionsgrenze (UEG = max. zulässige Pulver/Luft Konzentration) im Durchschnitt
nicht überschritten wird. Ist die UEG nicht bekannt, so ist von einem Wert von 20 g/m
auszugehen.
V. 2004
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Sicherheitshinweise - H

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