Gebrauchsanleitung
Sicherheitsbestimmungen für die elektrostatische Pulverbeschichtung
EasySelect GM01-E
1. Diese Einrichtung kann gefährlich sein, wenn sie nicht gemäß
den Angaben dieser Gebrauchsanleitung und Bestimmungen
folgender Normen betrieben wird:
EN 50 050 (bzw. VDE 0745 Teil 100), EN 50 053 Teil 2 (bzw.
VDE 0745 Teil 102), sowie dem Merkblatt für elektrostatisches
Pulverbeschichten ZH 1/444.
2. Sämtliche elektrostatisch leitfähigen Teile, die sich innerhalb
eines Abstandes von 5 m von der Beschichtungsstelle befin-
den und insbesondere die Werkstücke müssen geerdet sein.
3. Der Fußboden des Beschichtungsgebietes muß elektrostatisch
leitfähig sein (normaler Beton ist allgemein leitfähig).
4. Das Bedienungspersonal muß elektrostatisch leitfähige Fuß-
bekleidung tragen (z. B. Ledersohlen).
5. Das Bedienungspersonal sollte die Pistole in der bloßen Hand
halten. Werden Handschuhe getragen, so müssen diese
elektrostatisch leitfähig sein.
6. Das mitgelieferte Erdungskabel (grün/gelb) an der Erdungs-
schraube des elektrostatischen
Pulverhandbeschichtungsgerätes anschließen. Das Erdungs-
kabel muß gute metallische Verbindung mit der
Beschichtungskabine, der Rückgewinnungsanlage und der
Förderkette bzw. der Aufhängevorrichtung der Objekte haben.
7. Die Spannungs- und Pulverzuleitungen zu den Pistolen müssen
so geführt werden, daß sie gegen mechanische Beschädigun-
gen weitgehend geschützt sind.
8. Das Pulverbeschichtungsgerät darf sich erst einschalten lassen,
wenn die Kabine in Betrieb ist. Setzt die Kabine aus, muß auch
das Pulverbeschichtungsgerät ausschalten.
9. Die Erdung aller leitfähigen Teile ist mindestens wöchentlich zu
kontrollieren.
10. Beim Reinigen der Pistole und beim Auswechseln der Düsen
muß das Steuergerät ausgeschaltet werden.
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