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Sicherheitstechnische Hinweise
3.1 Allgemein
Die Pulversprüheinrichtung von ITW Gema AG ist nach dem Stand der Technik gebaut und ist
betriebssicher. Von dieser Einrichtung aber können Gefahren ausgehen, wenn sie
unsachgemäß oder zu nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch eingesetzt wird. Es wird
darauf hingewiesen, daß hierdurch
-
Gefahren für Leib und Leben des Benutzers oder Dritter
-
Beeinträchtigungen der Einrichtung und weiterer Sachwerte des Anwenders
-
Gefahren für die effiziente Arbeit der Einrichtung
drohen.
1. Die Pulversprüheinrichtung darf erst nach genauem Durchlesen dieser
Bedienungsanleitung eingeschaltet und betrieben werden.
2. Vor jeder Inbetriebnahme die Anlage auf Betriebssicherheit (regelmäßige Wartung)
überprüfen!
3. Für einen sicheren Betrieb haben auch die Sicherheitsregeln BGI 764 und die VDE-
Bestimmung DIN VDE 0147, Teil 1, Gültigkeit.
4. Beachten Sie die Sicherheitsvorschriften der örtlichen Gesetzgebung!
5. Vor dem Öffnen des Gerätes zwecks Reparatur muß der Netzstecker gezogen werden!
6. Es dürfen nur original ITW-Gema-Ersatzteile verwendet werden, da dadurch auch der
Zündschutz erhalten bleibt. Bei Schäden durch Verwendung von Fremdteilen entfällt
jeglicher Garantieanspruch.
7. Bei Benutzung der Pulversprüheinrichtungen von ITW Gema AG in Kombination mit
Produkten anderer Hersteller sind auch deren Hinweise und Sicherheitsbestimmungen zu
beachten!
8. Beim Umgang mit Pulver-Luft-Gemisch ist Vorsicht geboten! Pulver-Luft-Gemisch in
geeigneter Konzentration ist zündfähig! Beim Pulverbeschichten nicht rauchen!
9. Allgemein gilt für alle Pulversprüheinrichtungen, daß Personen mit Herzschrittmachern
sich auf keinen Fall in dem Bereich aufhalten dürfen, wo starke Hochspannungs- und
elektromagnetische Felder entstehen. Personen mit Herzschrittmachern sollten sich
grundsätzlich nicht in der Nähe von den in Betrieb befindlichen Pulversprüheinrichtungen
aufhalten!
ACHTUNG!
3.2
Sicherheitsbewußtes Arbeiten
Jede Person, die mit der Aufstellung, Inbetriebnahme, Bedienung, Wartung und Reparatur
der Pulversprüheinrichtung beauftragt ist, muß die Betriebsanleitung und besonders das
Kapitel „Sicherheit" gelesen und verstanden haben. Das Verwenderunternehmen muß
sicherstellen, daß der Benutzer über entsprechende fachliche Kenntnisse im Umgang mit
der Pulversprüheinrichtung und deren Gefahrenquellen verfügt.
Die Steuergeräte der Sprühpistolen dürfen in Zone 22 aufgestellt und betrieben werden.
Sprühpistolen sind für die Zone 21 zugelassen.
Wir weisen darauf hin, daß der Kunde selbst für den
sicheren Ablauf verantwortlich ist. Die Firma ITW Gema
AG haftet in keinem Fall für entstandene Schäden.
V. 2004
Sicherheitshinweise - H