Gibt es Anregungen, Verbesserungen oder Fehler zu diesem Flughandbuch, bittet
der Verfasser diese unter folgender E-Mail Adresse anzuzeigen.
Bryan Franken
Thälmannstr. 77
16356 Werneuchen ( Germany )
E-Mail:
B.Franken@jabirumotors.de
1.2
Zulassungsbasis
Dieses Ultraleichtflugzeug mit der Baureihenbezeichnung „MD-3 Rider" wurde
vom
Luftsportgeräte-Büro
Lufttüchtigkeitsforderungen für Ultraleichtflugzeuge (LTF-UL 2003)
am 13 Januar 2009 mit einer vorläufigen Verkehrszulassung zugelassen.
Der Musterzulassungsschein Nr. 61211 wurde am 28 April 2009 ausgestellt.
Lärmzulassungsbasis : Lärmschutzforderung für ULF (LSL).
1.3
Hinweisstellen
Für
die
Flugsicherheit
Handbuchaussagen sind durch Voranstellung eines der nachfolgenden Begriffe
besonders hervorgehoben:
„WARNUNG"
„WICHTIGER
HINWEIS"
„ANMERKUNG"
Ausgabe:
Flug- und Betriebshandbuch
des
DAeC
oder
Handhabung
bedeutet, dass die Nichteinhaltung einer entsprechend
gekennzeichneten Verfahrensvorschrift zu einer
unmittelbaren oder erheblichen Beeinträchtigung der
Flugsicherheit führt.
bedeutet, dass die Nichteinhaltung einer entsprechend
gekennzeichneten Verfahrensvorschrift zu einer
geringfügigen oder einer mehr oder weniger langfristig
eintretenden Beeinträchtigung der Flugsicherheit führt.
soll die Aufmerksamkeit auf Sachverhalte lenken, die
nicht unmittelbar mit der Sicherheit zusammenhängen,
die aber wichtig oder ungewöhnlich sind.
05.10.2011
„MD-3 Rider"
in
Übereinstimmung
besonders
mit
den
bedeutsamer
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