6.1
Einführung
Im vorliegenden Kapitel wird die Bestimmung der Leermasse und die
Bestimmung der Lage des Schwerpunkts beschrieben.
„WICHTIGER HINWEIS"
Der Pilot bzw. der verantwortliche Luftsportgeräteführer ist allein dafür
verantwortlich, dass die maximale Abflugmasse von 472,5kg nicht
überschritten wird und der Schwerpunkt im zulässigen Bereich liegt.
6.2
Wägeverfahren
Die Leermasse vom ULF wird grundsätzlich mit der fest eingebauten
Ausrüstung nach Ausrüstungsverzeichnis (Ausrüstungsliste) ermittelt.
Das Ultraleichtflugzeug wird in aufgerüstetem Zustand mit leeren Tanks in
Fluglage auf drei Waagen gestellt. Alle Betriebsstoffe müssen auf Maximum
sein (Kühlwasser, Motorenöl), die Reifen müssen die vorgegebene Größe und
den vorgeschriebenen Reifendruck aufweisen,
betriebsbereiten und unbeschädigten Zustand sein und nicht eingefedert. Der
Bezugspunkt (B.P.) bzw. Bezugsebene (B.E) ist die Tragflächenvorderkante
1354mm von der Wurzelrippe horizontal in Richtung Randbogen entfernt. Von
den Auflagepunkten und dem Bezugspunkt wird jeweils zum Boden gelotet
um die Hebelarme zu ermitteln. Der Bezugspunkt ist von Werk aus an der
Tragflächenvorderkante markiert.
Die Bezugslinie (B.L.) ist die Nietreihe rechts oder links am Rumpf. Sie muss
wehrend der Wägung minus 1° betragen, dass bedeutet 1° das Heck nach oben
zur waagerechten.
X
= Abstand B.P. zur Radachse Bugrad (ca. 790mm)
1
X
= Abstand B.P. zur Radachse Hauptfahrwerk (ca. 600mm)
2
X
= Abstand Radachse Hauptfahrwerk zur Radachse Bugrad = X
G
X
= Leergewichts-Schwerpunkt ULF
L
R
= Gewicht Bugrad
1
R
= Gewicht Hauptfahrwerk Rad rechts R
2
R
= Gesamtgewicht Bugrad + Hauptfahrwerk Rad rechts und
G
Rad links = R
Die Formel zur Berechnung der Leergewichts-Schwerpunktlage lautet:
Ausgabe:
Flug- und Betriebshandbuch
+ R
= Leergewicht ULF
1
2
01.02.2009
„MD-3 Rider"
das Fahrwerk muss im
und Rad links R
R
L
+ X
1
2
Seite 6 - 1