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Flugbesatzung; Mindestausrüstung - Next Md-3 Rider Betriebshandbuch

Inhaltsverzeichnis
2.8

Flugbesatzung

Der Platz des verantwortlichen Luftsportgeräteführers ist der linke Sitz. Nur
bei Schulung und Einweisungen nimmt der Fluglehrer den rechten Sitzplatz
ein und ist verantwortlicher Pilot. Andere Ausnahmen gibt es nicht!
2.9
Mindestausrüstung
Die Mindestausrüstung zum Betreiben des Ultraleichtflugzeug besteht aus
folgenden Instrumenten bzw. Geräten:
1
1
1
1
1
1
1
1
1
Mitzuführende Dokumente
- Eintragungsschein / Lufttüchtigkeitszeugnis
- Nachprüfschein (nur wenn Ultraleichtflugzeug älter als ein Jahr)
- Gewichtsübersicht
- Ausrüstungsverzeichnis
- Haftpflichtversicherung
- Lärmschutzzeugnis
- Genehmigungsurkunde Luftfunkstelle (wenn eingebaut für Funkgerät,
Transponder, VOR, NDB, ELT)
- Bordbuch
- Flug und Betriebshandbuch
- Prüfbericht Avionik (wenn eingeb, für Funkgerät, Transponder, VOR,
NDB, ELT)
Alle Dokumente müssen im Original und in einem gut lesbaren Zustand sein
und sich im Gültigkeitsbereich befinden. Das Ultraleichtflugzeug darf nur in
Betrieb genommen werden wenn sich alle vorgenannten Dokumente an Bord
befinden.
Ausgabe:
Flug- und Betriebshandbuch
Rettungsgerät
Fahrtmesser
Höhenmesser
Kompass
Drehzahlmesser
Öldruckanzeige
Öltemperaturanzeige
Wassertemperaturanzeige
FLYdat zum ersetzen der Motorinstrumente
05.10.2011
„MD-3 Rider"
Seite 2 - 4
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Diese Anleitung auch für:

S8m

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