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Allgemeines Zum Doppelsitzigen Fliegen; Rechtliche Aspekte; Umgang Mit Dem Passagier - U-Turn Tandem U2 Betriebshandbuch

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Rechtliche Aspekte

Beim doppelsitziges Fliegen übernimmt der Pilot als Luftfahrzeugführer
eine große Verantwortung. Es ist daher unerlässlich, dass er sämtliche
rechtlichen Aspekte kennt. Die Kenntnis der gültigen Gesetze,
Vorschriften und Verordnungen wird während der Ausbildung zum
Tandempiloten gelehrt. Wir weisen nochmals audrücklich darauf hin,
dass diese nicht nur zur Scheinerlangung, sondern auch zur ordnungs-
gemäßen Ausübung des doppelsitzigen Fliegens notwendig ist.
Folgende Verordnungen und Gesetze enthalten das Wichtigste zum
Betrieb eines doppelsitzigen Gleitsegels. Wir bitten Sie daher, diese
nochmals sorgfältig zu studieren und beim Betrieb Ihres U-Turn U2 zu
beachten. Bitte denken Sie daran, dass sich die Vorschriften laufend
ändern und es daher wichtig ist, jeweils die aktuellen Gesetzes- und
Verordnungstexte zu kennen.
LuftPersV §134
LuftBO §57
LuftVG §§44-49, sowie §58 und §20
LuftVO $43
LuftVZO §23
HINWEIS: o.a. Liste zu Gesetzen und Verordnungen ist lediglich ein
!
Auszug zu den wichtigsten rechtlichen Aspekten. Sie erhebt keinen
Anspruch auf Vollständigkeit. Wir weisen ebenfalls darauf hin, daß
beim Betrieb des U2 im Ausland die im jeweiligen Land gültigen
Gesetze und Verordnungen zu beachten sind.

Umgang mit dem Passagier

Der erste Flug, insbesondere von einem hohen Berg, stellt für jeden
Passagier ein besonderes, aufregendes Ereignis dar, dem es
Rechnung zu tragen gilt.
!
GENERELL: Kein Flug in Zeitnot oder Hektik!
Die Auffahrt zum Startplatz sollte der Pilot nutzen, um
durch sein ruhiges und sicheres Auftreten das Vertrauensverhältnis
zum Passagier zu vertiefen. Souveränes Verhalten hilft
evtl. bestehende Ängste zu besprechen bzw. abzubauen, indem
man dem Mitflieger die Wetterlage erklärt, Flugerlebnisse schildert,
und auf alle Fragen eingeht, sollten sie auch Problemsituationen
betreffen.
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