Das Gerät nicht in Betrieb nehmen, wenn in dem Moment, wo es genutzt werden soll,
Gefahrensituationen bestehen: Gasgeruch am Gasnetz oder in Nähe des Gerätes; Pro-
bleme am Gas- oder Stromnetz bzw. am Wasserkreislauf ; in Wasser eingetauchte oder
beschädigte Geräteteile ; überbrückte oder nicht richtig funktionierende Schutz- oder
Steuervorrichtungen. In diesem Fall muss die Hilfe von qualifiziertem Fachpersonal an-
gefordert werden.
Wenn Gasgeruch wahrgenommen wird:
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Vorhandensein beweglicher Teile auch während der Ein- und Ausschaltzyklen der Ein-
heit. Die Schutzvorrichtungen nicht entfernen. Sicherstellen, dass das Gerät nicht verse-
hentlich wieder eingeschaltet werden kann.
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Sicherstellen, dass die Abgasleitungen dicht und gemäß den geltenden Vorschriften aus-
geführt sind. Nach eventuellen Eingriffen an den o. a. Teilen muss die Dichtheit überprüft
werden.
Bei Innenaufstellung des Gerätes kann eine unzureichende oder nicht den Installations-
vorschriften entsprechende Belüftung zu gefährlichen Austritten von Verbrennungsga-
sen führen.
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Im Geräteinnern sind heiße Teile enthalten. Das Gerät nicht öffnen und den Abgaskanal
nicht berühren. Bei Bedarf den Kundendienst benachrichtigen.
Das Gerät hat einen hermetischen Kreislauf, der als Druckgefäß klassifiziert werden kann,
d. h. mit einem Innendruck, der höher als der Außen-Luftdruck ist. Die im Kreislauf ent-
haltenen Flüssigkeiten sind gesundheitsschädlich, sollten sie eingenommen oder inha-
liert werden, bzw. mit der Haut in Berührung kommen. Keine Arbeiten am hermetischen
Kreislauf des Gerätes und an den Ventilen vornehmen.
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Keine elektrischen Geräte in der Nähe des Gerätes betätigen, wie Telefone, Multi-
meter oder andere Geräte, bei deren Betrieb Funken entstehen können.
Die Gaszufuhr am entsprechenden Sperrhahn unterbrechen.
Die Stromversorgung am externen Hauptschalter, der vom Elektriker in einem ent-
sprechenden Schaltschrank vorgesehen wurde, unterbrechen.
Hilfe durch qualifiziertes Fachpersonal anfordern. Ein Telefon benutzen, das vom
Gerät entfernt ist.
Prüfen, ob die Zuluft- und Abluftöffnungen den Installationsvorschriften
entsprechen.
Wenn die Störung nicht unmittelbar behoben wird, darf das Gerät nicht in Betrieb
genommen werden.
Den Anlagenbetreiber über die aufgetretene Störung und die möglichen Gefah-
ren informieren.