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Garantiebestimmungen - Metz MECABLITZ 28 AF-3 Canon Bedienungsanleitung

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Garantiebestimmungen

Bundesrepublik Deutschland
1. Die Garantiebestimmungen gelten ausschließlich für Käufe in der
Bundesrepublik Deutschland ab 01.01.2002.
2. Im Ausland gelten die Gewährleistungsregelungen des jeweili-
gen Landes bzw. die Garantieregelungen des Verkäufers.
3. Die nachfolgenden Bestimmungen haben nur für den privaten
Gebrauch Gültigkeit.
4. Die Garantiezeit - 24 Monate - beginnt mit dem Abschluß des
Kaufvertrages bzw. mit dem Tag der Auslieferung des Gerätes
an den Käufer (Endverbraucher).
5. Garantieansprüche können nur unter Nachweis des Kaufdatums
durch Vorlage des vom Verkäufer maschinell erstellten Original-
Kaufbeleges geltend gemacht werden.
6. Beanstandete Geräte bitten wir zusammen mit dem Kaufbeleg entweder
über den Fachhändler oder direkt an die Firma Metz-Werke GmbH & Co
KG - Zentralkundendienst - Ohmstrasse 55, 90513 Zirndorf, transportsi-
cher verpackt unter genauer Schilderung der Beanstandung einzusenden.
Sie können unter den gleichen Bedingungen auch an die autorisierten
Kundendienststellen der Firma Metz-Werke GmbH & Co KG eingesandt
werden. Hin- und Rücksendung erfolgen auf Gefahr des Käufers.
7. Die Garantie besteht darin, daß Geräte, die infolge eines aner-
kannten Fabrikations- oder Materialfehlers defekt geworden
sind, kostenlos repariert oder, soweit eine Reparatur unverhält-
nismäßig ist, ausgetauscht werden.
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Eine weitergehende Haftung, insbesondere für Schäden, die
nicht am Gerät selbst entstanden sind, ist ausgeschlossen. Dies
gilt nicht, soweit im Falle des Vorsatzes oder der groben Fahrläs-
sigkeit zwingend gehaftet wird.
Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Gar-
antiezeit, noch wird für die ersetzten oder nachgebesserten Teile
eine neue Garantiezeit begründet.
8. Unsachgemäße Behandlung und Eingriffe durch den Käufer
oder Dritte schließen die Garantieverpflichtungen sowie alle wei-
teren Ansprüche aus.
Ausgenommen von der Garantie sind ferner Schäden oder Feh-
ler, die durch Nichtbeachtung der Gebrauchsanleitung, mecha-
nische Beschädigung, ausgelaufene Batterien oder durch höhere
Gewalt, Wasser, Blitz etc. entstanden sind.
Ferner sind Verschleiß, Verbrauch sowie übermäßige Nutzung
von der Garantie ausgenommen. Hiervon sind vor allem folgen-
de Teile betroffen:
Blitzröhre, fest eingebaute Akkus, Kontakte, Verbindungskabel.
9. Durch diese Garantiebestimmungen werden die Gewährleistungs-
ansprüche des Käufers gegenüber dem Verkäufer nicht berührt.
Metz-Werke GmbH & Co KG

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