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Auszug Aus Der Muster-Bauordnung - MHG EcoStar 500 Anleitung

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Montage
Auszug aus der Muster-Bau-
ordnung
66/148
Der nachstehende Auszug aus der Muster-Bauordnung ist stellver-
tretend für die Landesbauordnungen.
Feuerstätten und Abgasanlagen, wie Schornsteine, Abgasleitungen
und Verbindungsstücke (Feuerungsanlagen), Anlagen zur Abfüh-
rung von Verbrennungsgasen ortsfester Verbrennungsmotoren so-
wie Behälter und Rohrleitungen für brennbare Gase und Flüssigkei-
ten müssen betriebs- und brandsicher sein und dürfen auch sonst
nicht zu Gefahren und unzumutbaren Belästigungen führen können.
Die Weiterleitung von Schall in fremde Räume muss ausreichend
gedämmt sein.
Abgasanlagen müssen leicht und sicher zu reinigen sein.
Die Abgase der Feuerstätten sind durch Abgasanlagen über das
Dach abzuleiten.
Abgasanlagen sind in solcher Zahl und Lage und so herzustellen,
dass die Feuerstätten des Gebäudes ordnungsgemäß angeschlos-
sen werden können. Ausnahmen von Satz 1 können gestattet wer-
den, wenn Gefahren oder unzumutbare Belästigungen nicht entste-
hen.
Die Abgase von Feuerstätten mit abgeschlossenem Verbrennungs-
raum, denen die Verbrennungsluft durch dichte Leitungen aus dem
Freien zuströmt (raumluftunabhängige Feuerstätte) dürfen abwei-
chend von den Bestimmungen des vorherigen Absatzes durch die
Außenwand ins Freie geleitet werden, wenn
1. eine Ableitung der Abgase über Dach nicht oder nur mit unver-
hältnismäßig hohem Aufwand möglich ist und
2. die Nennwärmeleistung der Feuerstätte 11 kW zur Beheizung
und 28 kW zur Warmwasserbereitung nicht überschreitet
und Gefahren oder unzumutbare Belästigungen nicht entstehen.
EcoStar 500

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