Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Reinigungs- Und Prüföffnungen - MHG EcoStar 500 Anleitung

Vorschau ausblenden Andere Handbücher für EcoStar 500:
Inhaltsverzeichnis

Werbung

EcoStar 500
Reinigungs- und Prüföffnungen
Abgasanlagen müssen im Sinne der Muster-Bauordnung und der
Landesbauordnung leicht und sicher zu reinigen sein. Sie müssen
zudem auf ihren Querschnitt und auf Dichtheit geprüft werden kön-
nen.
Die Anzahl, die Lage und die erforderliche Größe muss mit dem zu-
ständigen Bezirksschornsteinfegermeister abgesprochen werden.
Diese richten sich nach Beurteilungskriterien, die mit den bauauf-
sichtlichen Gremien abgestimmt sind.
Daraus folgende Auszüge:
● Die untere Reinigungsöffnung einer Abgasleitung ist
im senkrechten Teil der Abgasleitung unmittelbar oberhalb der
-
Abgasumlenkung oder seitlich
im horizontalen Teil der Abgasleitung maximal 0,3 m von der
-
Umlenkung zum senkrechten Teil entfernt oder
im horizontalen Teil der Abgasleitung an der Stirnseite maximal
-
1 m von der Umlenkung zum senkrechten Teil entfernt, sofern
sich dazwischen keine Umlenkung befindet, anzuordnen.
● Abgasleitungen, die nicht von der Mündung aus gereinigt werden
können, müssen eine weitere (obere) Reinigungsöffnung
bis zu 5 m unterhalb der Abgasleitungsmündung oder
-
bis zu 15 m unterhalb der Abgasleitungsmündung, wenn nur
-
Feuerstätten angeschlossen sind und der senkrechte Abschnitt
der Abgasleitung nicht mehr als max. einmal um max. 30°
schräg geführt (gezogen) ist, haben.
Bei Abgasleitungen, die kürzer als 5 bzw. 15 m sind, genügt nur
-
die untere Reinigungsöffnung, sofern vor der Reinigungsöff-
nung eine Standfläche von mind. 1 m x 1 m vorhanden ist.
● Für Abgasleitungen, an denen Feuerstätten angeschlossen sind,
genügt insgesamt eine Reinigungsöffnung, wenn
der senkrechte Abschnitt der Abgasleitung nicht länger als 15 m
-
und max. einmal um max. 30° schräg geführt (gezogen) ist,
die Reinigungsöffnung sich im waagerechten Abschnitt max.
-
0,3 m vom senkrechten Abschnitt entfernt befindet,
der waagerechte Abschnitt vor der Reinigungsöffnung nicht
-
länger als 1,5 m ist und nicht mehr als zwei Bögen enthält,
alle Umlenkungen (auch vom waagerechten zum senkrechten
-
Abschnitt der Abgasleitung) durch Bögen mit einem Biegeradi-
us größer oder gleich dem Abgasleitungsdurchmesser erfolgen
und
der Abgasleitungsdurchmesser nicht mehr als 150 mm beträgt.
-
● Ein für den sicheren Betrieb der Feuerungsanlage erforderlicher
Querschnitt zwischen Abgasleitung und Schacht (Hinterlüftung)
muss geprüft und gereinigt werden können.
● Reinigungsöffnungen in Schächten müssen mind. 100 mm breit
und 180 mm hoch sein. Bei einer Höhe von mind. 240 mm kann
die Breite 90 mm betragen.
Montage
69/148

Quicklinks ausblenden:

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis