Unser Zeichen: 10-UW/Wels-EX-119
6.3 INTERPRETATION DER PRÜFERGEBNISSE
Bei den im Zeitraum vom 15.03. bis 12.05.2010 durchgeführten Prüfungen der Kesseltype
TX 150 der Fröling Heizkessel- und Behälterbau GesmbH wurden bei Verfeuerung der Brennstoffarten
Holzpellets und Holzhackgut B1 die zum Zeitpunkt der Prüfungen in Österreich gültigen und unter Punkt 1.7
dargestellten Emissionswerte, Kesselwirkungsgrade und Abgasverluste der nachfolgenden Richtlinien
eingehalten.
ÖNORM EN 303-5:1999, Kesselklasse 3
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(inkl. der Anforderungen für das Bestimmungsland Österreich)
Art. 15a B-VG – Vereinbarung der österreichischen Bundesländer über
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Schutzmaßnahmen betreffend Kleinfeuerungen bzw. über die Einsparung von Energie
Österreichische Feuerungsanlagenverordnung (FAV, BGBl. II Nr. 331/1997)
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Der Geschäftsbereichsleiter:
Ing. L. Pointner
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TÜV AUSTRIA SERVICES GMBH
Prüfzentrum Wels
Geschäftsbereich Umweltschutz
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Der Zeichnungsberechtigte:
Ing. G. Schrögendorfer