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Zweckbestimmung; Konformitätserklärung; Lieferumfang Und Prüfung Der Lieferung - B+B Pyro Start Plus Bedienungsanleitung

Leichtgewichtrollstuhl
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Inhaltsverzeichnis

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PYRO START PLUS

3. Zweckbestimmung

Der Rollstuhl ist ausschließlich zur Mobilitätssteigerung und den Trans-
port von gehbehinderten Menschen gemäß oben genannter Indikatio-
nen hergestellt.
4. Konformitätserklärung
B+B erklärt als Hersteller des Produktes, dass der Rollstuhl Pyro Start
Plus vollständig den Anforderungen der Richtlinie 93/42/EWG
entspricht.
5. Lieferumfang und Prüfung
der Lieferung
Zum Lieferumfang im Spezialkarton gehören:
1 Rollstuhl, gefaltet
1 Luftpumpe (nur bei Luftbereifung)
1 Bedienungsanleitung
1 Satz Werkzeuge (3 Innensechskantschlüssel SW3, SW4, SW6,
1 Kreuzschlitz-Schraubendreher, 2 Ringschlüssel SW10, SW13)
Alle B+B Rollstühle werden einer ordnungsgemäßen Endkontrolle in
unserem Hause unterzogen und mit dem CE-Zeichen versehen.
Die B+B Rollstühle werden gefaltet in einem speziellen Karton gelie-
fert. Anlieferung, Montage und Einweisung in den Gebrauch des Roll-
stuhls erfolgen über den qualifizierten Sanitätsfachhandel.
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| Leichtgewichtrollstuhl
Wichtig! Eine Gewährleistung kann von uns nur
übernommen werden, wenn das Produkt unter den
vorgegebenen Bedingungen und zu den vorgesehe-
nen Zwecken eingesetzt wird.
Leichtgewichtrollstuhl |
Bei Versand per Bahn oder Spedition ist die Ware im Beisein des Über-
bringers sofort auf Transportschäden zu kontrollieren.
Sollte ein Schaden vorliegen, so ist folgendes zu beachten:
Aufnahme des Tatbestandes
Erstellung einer Abtretungserklärung; alle Forderungen aus dem
Schaden werden an den Überbringer abgetreten.
Rücksendungen der Tatbestandsaufnahme, des Frachtbriefs sowie
der Abtretungserklärung an die Firma B+B.
Im Falle eines Transportschadens...
1. Lassen Sie die Ware und Verpackung in jedem Fall unverändert,
benutzen Sie die Ware noch nicht.
2. Melden Sie den Schaden beim Transportunternehmen schriftlich
wie unten aufgeführt.
3. Setzen Sie sich anschließend mit unserem Kundenservice in Verbin-
dung: +49 (0)700/6000 7070
4. Um Entschädigungsansprüche bei Transportversicherungen anmel-
den zu können, müssen Beauftragte der anliefernden Transport-
unternehmen rechtzeitig über einen Schaden informiert werden.
Äußerlich erkennbare Beschädigungen oder Verluste müssen vor
Abnahme der Sendung durch den Anlieferer auf den Begleitpapieren
bescheinigt werden.
Verdeckte Schäden, die erst beim Auspacken sichtbar werden, müssen
sofort dem Transportunternehmen schriftlich gemeldet werden.
Bestimmte Fristen sind unbedingt einzuhalten:
Paketdienste und Post innerhalb 24 Stunden
Bahn innerhalb 7 Tagen
Spediteure innerhalb 4 Tagen nach Empfang der Sendung
Bischoff & Bischoff GmbH | 13.08.2013
PYRO START PLUS
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