SMART-LINE
ECO-LINE
Montageanleitung
Die Geräteverkleidung [12] / Schürze [16] muss eben-
falls mit einer Dämmschicht geschützt sein. Die Ver-
kleidung braucht nicht geschützt zu werden, wenn der
offene Kamin so beschaffen ist, dass sich die freien
Oberflächen der Verkleidung und die Oberflächen der
Nischen für die Brennstofflagerung höchstens auf
85° C erwärmen können. Bei Oberflächen aus minera-
lischen Baustoffen, z.B. Ofenkacheln, ausgenommen
Flächen, auf denen Gegenstände abgestellt werden
können, tritt anstelle des Wertes 85° C der Wert
120° C. Die Erhöhung der maximal zulässigen Tempe-
ratur von 85° C auf 120° C gilt nur für die stärker g e-
neigten oder vertikalen Oberflächen der Verkleidung
aus mineralischen Baustoffen. Dies ermöglicht damit
die Ausbildung der Verkleidung als beheizte Kachel-
wand oder ähnliches.
5.4. Vormauerung
Eine 10 cm dicke mineralische Vormauerung [6], z.B.
Ziegelsteine, muss zwischen der Wärmedämmschicht
[5] und der Gebäudewand [7] vorgesehen werden. Die
Vormauerung muss mindestens 20 cm über das Ver-
bindungsstück [2] hinausragen.
Auf die Vormauerung [6] kann verzichtet werden,
wenn die Gebäudewand [7]:
- mindestens 10 cm dick ist und
- aus nichtbrennbaren Bauteilen besteht und
- keine tragende Beton- oder Stahlbetonwand ist.
Die Vormauerung ist fugenlos und über den gesamten
Hohlraum der Verkleidung anzubringen.
Achtung: Porenbeton ist als mineralische Vormaue-
rung nicht geeignet!
5.5. Schutz des Aufstellbodens
Aufstellböden [10] aus brennbaren Baustoffen müs-
sen wie folgt geschützt werden:
- Durch eine mindestens 10 cm dicke Betonplatte [9],
die über Aufstellböden ohne ausreichende Querver-
teilung bewehrt sein muss, und darüber eine Wär-
medämmschicht [8] gemäss nachfolgender Tabelle.
Tragende Beton- oder Stahlbetonböden müssen wie
folgt geschützt werden:
- Wärmedämmschicht [8] gemäss machfolgender
Tabelle.
ACHTUNG: Für den Einsatz von Ersatzdämm-
stoffen gelten die Hinweise des Herstellers!
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