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Sicherheitsprüfung Nach Zeit Und Außergewöhnlichen Vorkommnissen (D: Uvv-Prüfung Nach Vbg 36); Beispiel Für D - Jungheinrich ESE 20 Betriebsanleitung

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Sicherheitsprüfung nach Zeit und außergewöhnlichen Vorkommnissen
D
D : UVV-Prüfung nach VBG 36)
D
(D
Das Flurförderzeug muß mindestens einmal jährlich oder nach besonderen Vor-
kommnissen durch eine hierfür besonders qualifizierte Person geprüft werden. Diese
Person muß ihre Begutachtung und Beurteilung unbeeinflußt von betrieblichen und
wirtschaftlichen Umständen nur vom Standpunkt der Sicherheit aus abgeben. Sie
muß ausreichende Kenntnisse und Erfahrung nachweisen, um den Zustand eines
Flurförderzeuges und die Wirksamkeit der Schutzeinrichtung nach den Regeln der
Technik und den Grundsätzen für die Prüfung von Flurförderzeugen beurteilen zu
können.
Dabei muß eine vollständige Prüfung des technischen Zustandes des Flurförderzeu-
ges in bezug auf Unfallsicherheit durchgeführt werden. Außerdem muß das
Flurförderzeug gründlich auf Beschädigungen untersucht werden, die durch eventu-
ell unsachgemäße Verwendung verursacht sein könnten. Es ist ein Prüfprotokoll
anzulegen. Die Ergebnisse der Prüfung sind mindestens bis zur übernächsten Prü-
fung aufzubewahren.
Für die umgehende Beseitigung von Mängeln muß der Betreiber sorgen.
Für die Prüfungen hat der Hersteller einen speziellen Sicher-
heitsservice mit entsprechend ausgebildeten Mitarbeitern. Als
optischer Hinweis wird das Flurförderzeug nach erfolgter Prü-
fung mit einer Prüfplakette versehen. Diese Plakette zeigt an,
in welchem Monat welchen Jahres die nächste Prüfung
erfolgt.
Beispiel für D:
Kundendienst
Regelmäßige Prüfung
nach UVV VBG 36 §37
durch Sachkundigen
Nächste Prüfung
Ihr Kundendienst-Partner
F 13

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