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Wiederinbetriebnahme; Stillegung Des Fahrzeuges; Maßnahmen Vor Der Stillegung - Jungheinrich ESE 20 Betriebsanleitung

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6.5

Wiederinbetriebnahme

Die Wiederinbetriebnahme nach Reinigungen oder Arbeiten zur Instandhaltung darf
erst erfolgen, nachdem folgende Tätigkeiten durchgeführt wurden:
- Bremse auf Funktion prüfen.
- Hauptschalter (Notaus) auf Funktion prüfen.
- Hupe auf Funktion prüfen.
7

Stillegung des Fahrzeuges

Wird das Fahrzeug - z.B. aus betrieblichen Gründen - länger als 2 Monate stillgelegt,
darf es nur in einem frostfreien und trockenen Raum gelagert werden und die Maß-
nahmen vor, während und nach der Stillegung sind wie beschrieben durchzuführen.
m
Das Fahrzeug muß während der Stillegung so aufgebockt werden, daß alle Räder frei
vom Boden kommen. Nur so ist gewährleistet, daß Räder und Radlager nicht beschä-
digt werden.
Soll das Fahrzeug länger als 6 Monate stillgelegt werden, sind weitergehende Maß-
nahmen mit dem Service des Herstellers abzusprechen.
7.1
Maßnahmen vor der Stillegung
- Fahrzeug gründlich reinigen.
- Bremsen überprüfen.
- Hydraulikölstand prüfen, gegebenenfalls nachfüllen (siehe Kapitel F).
- Alle nicht mit einem Farbanstrich versehenen, mechanischen Bauteile mit einem
dünnen Öl- bzw. Fettfilm versehen.
- Fahrzeug nach Schmierplan abschmieren (siehe Kapitel F, Abschnitt 5).
- Batterie laden (siehe Kapitel D, Abschnitt 4).
- Batterie abklemmen, reinigen und die Polschrauben mit Polfett einfetten.
A
Zusätzlich sind die Angaben des Batterieherstellers zu beachten.
- Alle freiliegenden elektrischen Kontakte mit einem geeigneten Kontaktspray
einsprühen.
F 11

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