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Allgemeine Sicherheitshinweise; Technische Daten; Truma-Hersteller-Garantieerklärung - Truma B 10 Gebrauchsanweisung

3-serie
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3. Bei Defekt der Elektronik
Steuerplatine gut gepolstert
zurücksenden. Wird dies
nicht beachtet, erlischt jegli-
cher Garantieanspruch.
Als Ersatzteil nur Original-
Steuerplatine für Truma-Boiler
verwenden!
4. Wird nur die Kaltwasseran-
lage ohne Boiler betrieben,
füllt sich auch hier der Boiler-
kessel mit Wasser. Um Frost-
schäden zu vermeiden, muß
der Wasserinhalt durch Be-
tätigen des Sicherheits-/ Ab-
laßventils abgelassen wer-
den, auch wenn der Boiler
nicht betrieben wurde. Als Al-
ternative bietet sich die Mon-
tage eines Absperrventils vor
dem Kalt- und Warmwasser-
anschluß an.
Allgemeine Sicher-
heitshinweise
Bei Undichtheiten der Gas-
anlage bzw. bei Gasge-
ruch:
- alle offenen Flammen
löschen!
- nicht rauchen!
- Geräte ausschalten!
- Gasflasche schließen!
- Fenster öffnen!
- keine elektrischen
Schalter betätigen!
- die gesamte Anlage von
einem Fachmann
überprüfen lassen!
1. Reparaturen dürfen nur
vom Fachmann durchge-
führt werden.
2. Jede Veränderung am Ge-
rät (einschließlich Abgasfüh-
rung und Kamin) oder die
Verwendung von Ersatzteilen
und funktionswichtigen Zu-
behörteilen, die keine Origi-
nal-Truma-Teile sind, sowie
das Nichteinhalten der Ein-
bau- und Gebrauchsanwei-
sung führt zum Erlöschen der
Garantie sowie zum Aus-
schluß von Haftungsansprü-
chen. Außerdem erlischt die
Betriebserlaubnis des Gerä-
tes und dadurch in manchen
Ländern auch die Betriebser-
laubnis des Fahrzeuges.
3. Der Betriebsdruck der
Gasversorgung, 30 mbar
(bzw. 28 mbar Butan/
37 mbar Propan) oder
50 mbar, muß mit dem Be-
triebsdruck des Gerätes
(siehe Fabrikschild) über-
einstimmen.
4. Nur für Deutschland:
Flüssiggasanlagen müssen
dem DVGW-Arbeitsblatt
G 607 entsprechen.
2
Die Prüfung der Gasanlage
ist alle 2 Jahre von einem
Flüssiggas-Sachkundigen
(DVFG, TÜV, DEKRA) zu wie-
derholen. Sie ist auf der Prüf-
bescheinigung nach DVGW-
Arbeitsblatt G 607 zu bestäti-
gen.
Verantwortlich für die Ver-
anlassung der Überprü-
fung ist der Fahrzeughal-
ter.
5. In anderen Ländern sind
die jeweils gültigen Vorschrif-
ten zu beachten. Zu Ihrer Si-
cherheit ist es erforderlich, die
gesamte Gasinstallation und
das Gerät regelmäßig (späte-
stens alle 2 Jahre) von einem
Fachmann überprüfen zu las-
sen.
6. Das Gerät darf beim Tan-
ken und in der Garage nicht
betrieben werden.
7. Bei erster Inbetriebnahme
eines fabrikneuen Gerätes (bzw.
nach längerer Stillstandzeit)
kann kurzzeitig eine leichte
Rauch- und Geruchsentwick-
lung auftreten. Es ist zweck-
mäßig, das Gerät dann mit
höchster Leistung brennen zu
lassen und für gute Durchlüf-
tung des Raumes zu sorgen.
8. Ein ungewohntes Brenner-
geräusch oder Abheben der
Flamme läßt auf einen Reg-
lerdefekt schließen und
macht eine Überprüfung des
Reglers notwendig.
Für die Gasanlage dürfen nur
Gasdruckregler mit einer Ab-
sicherung gegen Überdruck
verwendet werden, dies sind
z.B. Regler mit Sicherheits-
ventil nach DIN 4811 bzw.
VP 306. Wir empfehlen den
Truma-Fahrzeugregler DUB
bzw. für die Zweiflaschen-
Gasanlage in nur von außen
zugänglichen Flaschenkästen
die Truma-Regler-Umschalt-
automatik Triomatic. Die
Truma-Regler wurden speziell
für die harte Beanspruchung
in Wohnwagen, Booten und
Fahrzeugen entwickelt. Sie
besitzen neben dem Sicher-
heitsventil gegen Überdruck
ein Manometer, mit der die
Dichtheit der Gasanlage über-
prüft werden kann.
Schließen Sie die Regler im-
mer sehr sorgfältig von Hand
an die Gasflaschen an! Bei
Temperaturen um 0°C und
darunter sollten die Regler
mit Enteisungsanlage (Eis-Ex)
betrieben werden. Die Reg-
ler-Anschlußschläuche sind
regelmäßig auf Brüchigkeit zu
überprüfen. Für Winterbetrieb
sollten nur winterfeste Spezi-
alschläuche verwendet wer-
den. Gasflaschen müssen im-
mer senkrecht stehen!

Technische Daten

Gasart: Flüssiggas
(Propan/Butan)
Betriebsdruck:
30 oder 50 mbar
(siehe Fabrikschild)
Wasserinhalt:
10 oder 14 Liter
Aufheizzeit bis ca. 70°C:
ca. 35 Min. (10 Liter)
ca. 50 Min. (14 Liter)
Wasserdruck:
bis max. 2,8 bar
Nennwärmeleistung:
1500 W
Gasverbrauch:
120 g/h
Stromaufnahme bei 12 V:
Zünden: 0,17 A
Aufheizen: 0,08 A
Bereitschaft: 0,04 A
Konformitätserklärung:
Der Truma-Boiler ist durch
den DVGW baumustergeprüft
und erfüllt die EG Gasgeräte-
Richtlinie (90/396/EWG) so-
wie die mitgeltenden EG-
Richtlinien. Für EU-Länder
liegt die CE Produkt-Ident-
Nummer vor:
CE-0085AP0038
Truma-Hersteller-
Garantieerklärung
1. Garantiefall
Der Hersteller gewährt Ga-
rantie für Mängel des Gerä-
tes, die auf Material- oder
Fertigungsfehler zurückzu-
führen sind. Daneben beste-
hen die gesetzlichen Gewähr-
leistungsansprüche gegen
den Verkäufer fort.
Der Garantieanspruch besteht
nicht
- für Verschleißteile und bei
natürlicher Abnutzung,
- infolge Verwendung von
Nicht-Original-Truma-Teilen
in den Geräten und bei
Verwendung ungeeigneter
Gasdruckregler,
- infolge Nichteinhaltung der
Truma-Einbau- und Ge-
brauchsanweisungen,
- infolge unsachgemäßer
Behandlung,
- infolge unsachgemäßer,
nicht von Truma veranlaßter
Transportverpackung.
2. Umfang der Garantie
Die Garantie gilt für Mängel
im Sinne von Ziffer 1, die in-
nerhalb von 24 Monaten seit
Abschluß des Kaufvertrages
zwischen dem Verkäufer und
dem Endverbraucher eintre-
ten. Der Hersteller wird sol-
che Mängel durch Nacher-
füllung beseitigen, das heißt,
nach seiner Wahl durch
Nachbesserung oder Ersatz-
lieferung. Leistet der Her-
steller Garantie, beginnt die
Garantiefrist hinsichtlich der
reparierten oder ausgetausch-
ten Teile nicht von neuem,
sondern die alte Frist läuft
weiter. Weitergehende An-
sprüche, insbesondere Scha-
densersatzansprüche des
Käufers oder Dritter sind aus-
geschlossen. Die Vorschriften
des Produkthaftungsgesetzes
bleiben unberührt.
Die Kosten der Inanspruch-
nahme des Truma-Werkskun-
dendienstes zur Beseitigung
eines unter die Garantie fal-
lenden Mangels - insbeson-
dere Transport-, Wege-, Ar-
beits- und Materialkosten -
trägt der Hersteller, soweit
der Kundendienst innerhalb
von Deutschland eingesetzt
wird. Kundendiensteinsätze
im Ausland sind nicht von der
Garantie gedeckt.
Zusätzliche Kosten aufgrund
erschwerter Aus- und Ein-
baubedingungen des Gerätes
(z.B. Demontage von Möbel-
oder Karosserieteilen) können
nicht als Garantieleistung an-
erkannt werden.
3. Geltendmachung des
Garantiefalles
Die Anschrift des Herstellers
lautet: Truma Gerätetechnik
GmbH & Co. KG,
Wernher-von-Braun-Straße 12,
D-85640 Putzbrunn. In
Deutschland ist bei Störun-
gen grundsätzlich die Truma-
Servicezentrale beim Her-
steller zu benachrichtigen; im
Ausland stehen die jeweiligen
Servicepartner (siehe Adres-
senverzeichnis) zur Verfü-
gung. Beanstandungen sind
näher zu bezeichnen. Ferner
ist die ordnungsgemäß aus-
gefüllte Garantie-Urkunde
vorzulegen oder die Fabrik-
nummer des Gerätes sowie
das Kaufdatum anzugeben.
Damit der Hersteller prüfen
kann, ob ein Garantiefall vor-
liegt, muss der Endverbrau-
cher das Gerät auf seine Ge-
fahr zum Hersteller bringen
oder ihm übersenden. Bei
Schäden an Heizkörpern
(Wärmetauscher) ist der Gas-
druckregler ebenfalls mit ein-
zusenden.
Bei Einsendung ins Werk hat
der Versand per Frachtgut zu
erfolgen. Im Garantiefall über-
nimmt das Werk die Trans-
portkosten bzw. Kosten der
Einsendung und Rücksen-
dung. Liegt kein Garantiefall
vor, gibt der Hersteller dem
Kunden Bescheid und nennt
die vom Hersteller nicht zu
übernehmenden Reparatur-
kosten; in diesem Fall gehen
auch die Versandkosten zu
Lasten des Kunden.

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