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Inhaltsverzeichnis; Verwendete Symbole; Verwendungszweck; Sicherheitshinweise - Truma BGE 10 Gebrauchsanweisung

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Boiler Gas / Boiler Gas/Elektro - Warmwasserbereiter

Inhaltsverzeichnis

Verwendete Symbole ........................................................ 2
Verwendungszweck .......................................................... 2
Sicherheitshinweise .......................................................... 2
Betrieb während der Fahrt .................................................... 4
Wichtige Bedienungshinweise .............................................. 4
Vorbereitung ....................................................................... 5
Befüllen des Truma Boilers mit Wasser ................................ 5
Inbetriebnahme Gasbetrieb ............................................. 5
Inbetriebnahme Elektrobetrieb ....................................... 5
Rote LED „Störung" .......................................................... 6
Ausschalten ........................................................................ 6
Entleeren des Boilers ........................................................ 6
Reinigung ............................................................................ 6
Sicherungen ........................................................................ 6
Entsorgung .......................................................................... 6
Technische Daten ............................................................... 7
Fehlersuchanleitung .......................................................... 8
(Europäische Union) .......................................................... 9
Handelsname (Ausführung)
Boiler Gas (BG 10)
Boiler Gas/Elektro (BGE 10)

Verwendete Symbole

Symbol weist auf mögliche Gefahren hin.
Hinweis mit Informationen und Tipps.
Vor Inbetriebnahme Sicherheitshinweise und Ge-
brauchsanleitung sorgfältig durchlesen und befolgen.

Verwendungszweck

Bestimmungsgemäße Verwendung
Das Gerät ist ausschließlich zum Einbau und Betrieb in
„Wohnanhängern" (Caravans) und „Bauwagen" der Fahr-
zeugklasse O, „Wohnmobilen" (Motorcaravans) der Fahrzeug-
klasse M1 und „Mobilheimen" zugelassen, wenn die Installa-
tion der Gasanlage nach EN 1949 durchgeführt ist. Nationale
Vorschriften und Regelungen zum Betrieb und Prüfungen von
Gasinstallationen (in Deutschland z. B. das DVGW-Arbeitsblatt
G 607) müssen beachtet werden.
Das Gerät darf ausschließlich zum Zwecke der Erwärmung
von Trinkwasser verwendet werden.
Zum Betrieb des Gerätes während der Fahrt müssen Einrich-
tungen vorhanden sein um ein unkontrolliertes Austreten von
Flüssiggas bei einem Unfall zu verhindern (entsprechend der
UN-ECE Regelung 122).
Bei gewerblicher Anwendung des Gerätes hat der Betreiber
für die Einhaltung besonderer gesetzlichen und versiche-
rungsrechtlicher Vorschriften des jeweiligen Bestimmungslan-
des Sorge zu tragen (in Deutschland z.B. DGUV Vorschriften).
2
Nicht bestimmungsgemäße Verwendung
Alle anderen Anwendungen, die nicht unter bestimmungs-
gemäßer Verwendung aufgeführt sind, sind unzulässig und
daher verboten. Dies gilt z. B. für Einbau und Betrieb in:
- Kraftomnibussen der Fahrzeugklasse M2 und M3,
- Nutzfahrzeugen der Fahrzeugklasse N,
- Booten und anderen Wasserfahrzeugen,
- Jagd-/Forsthütten, Wochenendhäusern oder Vorzelten.
- der Einbau in Anhängern und Fahrzeugen zum Transport
gefährlicher Güter ist verboten
- die Erwärmung von anderen Flüssigkeiten als Trinkwasser
(z.B. Reinigungs-, Entkalkungs-, Entkeimungs- und Konser-
vierungsmittel) ist verboten.
- Defekte Geräte dürfen nicht verwendet werden.
- Geräte die entgegen den Gebrauchs- und Einbauanweisun-
gen installiert oder genutzt werden, dürfen nicht verwendet
werden.

Sicherheitshinweise

Für eine sichere und sachgerechte An-
wendung, Gebrauchsanweisung und
weitere produktbegleitende Unterlagen sorg-
fältig lesen, beachten und für spätere Verwen-
dung aufbewahren. Die jeweils gültigen Geset-
ze, Richtlinien und Normen sind zu beachten.
Die Nichtbeachtung der Regelungen in der
Gebrauchs- und Einbauanweisung kann zu
schwerem Sachschaden und zur ernsthaften
Gefährdung der Gesundheit oder des Lebens
von Personen führen. Für die dadurch entstan-
denen Schäden haftet allein der Betreiber oder
Benutzer des Gerätes.
Für den Betrieb von Gasdruck-Regelanla-
gen, Gasgeräten bzw. Gasanlagen ist die
Verwendung von stehenden Gasflaschen, aus
denen Gas aus der Gasphase entnommen
wird, zwingend vorgeschrieben. Gasflaschen,
aus denen Gas aus der Flüssigphase entnom-
men wird (z. B. für Stapler), sind für den Be-
trieb verboten, da sie zur Beschädigung der
Gasanlage führen.

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