1.5
Nicht bestimmungsgemäße Verwendung
Alle von der bestimmungsgemäßen Verwendung abweichenden Anwendungen gelten als
unzulässige Fehlanwendung, u. a.:
•
Transport von Personen und Tieren.
•
Benutzung als Aufstiegshilfe.
•
Einsatz außerhalb der zulässigen Betriebsgrenzen.
•
Einsatz in explosionsgefährdeter Umgebung (ausgenommen ATEX zugelassene
Roboter).
•
Überlastung
•
Verwenden ohne Schutzeinrichtung.
HINWEIS
Veränderungen am Roboter, z. B. das Anbringen von Bohrungen oder ähnliches kann zu
Schäden an den Bauteilen führen. Dies gilt als nicht bestimmungsgemäße Verwendung
und führt zum Verlust von Garantie- und Haftungsansprüchen und der Einbauerklärung.
VORSICHT!
Das Robotersystem ist eine unvollständige Maschine.
Das Robotersystem darf erst in Betrieb genommen werden, sobald festgestellt wurde, dass
die unvollständige oder die vollständige Maschine, in der das Robotersystem installiert
wird:
Den Bestimmungen der Maschinenrichtlinie entspricht.
Allen relevanten (harmonisierten) Normen entspricht.
Dem Stand der Technik entspricht.
Allgemeines
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