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Tragende Bauteile Aus Beton Und Stahlbeton; Verbrennungsluftleitung - Spartherm Speedy Ph Aufbauanleitung

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Bauteile aus brennbaren Baustoffen
oder brennbaren Bestandteilen und
Einbaumöbel außerhalb des
Strahlungsbereiches der offenen Kamine
Von den Außenflächen der Verkleidung des offenen
Kamins müssen mindestens 5 cm Abstand zu Bautei-
len aus brennbaren Baustoffen oder brennbaren Be-
standteilen und Einbaumöbeln eingehalten werden.
Im Zwischenraum muss die Luftströmung so offen
stehen, dass kein Wärmestau entstehen kann. Bau-
teile, die nur kleine Flächen der Verkleidung des offe-
nen Kamins verdecken, wie Fußböden, stumpf ansto-
ßende Wandverkleidungen und Dämmschichten auf
Decken und Wänden, dürfen ohne Abstand an die
Verkleidung herangeführt werden. Breitere streifen-
förmige Bauteile aus brennbaren Baustoffen wie Zier-
balken sind vor der Verkleidung des offenen Kamins
im Abstand von 1 cm zulässig, wenn die Bauteile nicht
Bestandteil des Gebäudes sind und die Zwischen-
räume der Luftströmung so offen stehen, dass Wär-
mestau nicht entstehen kann.
Besondere Vorkehrungen für den Brandschutz bei angrenzenden brennbaren Bauteilen:
1 cm
2
4
Die offenen Kamine sind so
aufzustellen, dass sich seit-
lich der Austrittsstellen
für die Warmluft inner-
halb eines Abstandes
von 30 cm und bis zu
einer Höhe von 50 cm
über den Austritts-
stellen keine Bauteile
mit brennbaren Baustof-
fen, keine derartigen Ver-
kleidungen und keine Ein-
baumöbel befinden.
5 cm
1.
Zwischen Einbaumöbeln und
Kaminverkleidung muss ein
Abstand von mind. 5 cm sein.
1
2.
Bei Bauteilen, die nur mit
kleinen Flächen anstoßen
(Wand-, Boden- oder Decken-
verkleidung), empfiehlt sich
3
ein Zwischenraum von 1 cm.
Tragende Bauteile
aus Beton und Stahlbeton
Die offenen Kamine sind so aufzustellen, dass sich
seitlich der Austrittsstellen für die Warmluft innerhalb
eines Abstandes von 50 cm und bis zu einer Höhe
von 50 cm über den Austrittsstellen keine tragenden
Bauteile aus Beton oder Stahlbeton befinden.
Anmerkung:
Entsprechende Bestimmungen für sonstige
Gegenstände mit brennbaren Stoffen sind ebenfalls
in der Bedienungsanleitung zu berücksichtigen.

Verbrennungsluftleitung

Nach den Vorschriften der Landesbauordnung, die
dem § 37, Absatz 2, der Musterbauordnung entspre-
chen, sind Verbrennungsluftleitungen in Gebäuden
mit mehr als zwei Vollgeschossen und Verbrennungs-
luftleitungen, die Brennwände überbrücken, so her-
zustellen, dass Feuer und Rauch nicht in andere Ge-
schosse oder Brandabschnitte übertragen werden
können.
Anmerkung:
Wie vorgenannte Vorschrift erfüllt werden kann, lässt
sich der bauaufsichtlichen Richtlinie über die brand-
schutztechnischen Anforderungen an Lüftungsanlagen
(Musterentwurf) – Fassung Januar 1984 – entnehmen.
3.
Die Entfernung zu brennbaren
Bauteilen oder Möbeln im
Strahlungsbereich muss
mind. 80 cm betragen.
Ist ein Strahlungsschutz
4.
gegeben, kann die
Entfernung auf 40 cm
verringert werden.
5

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